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Update 14.6.22
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und löst damit die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. Das gestaltet die Gesetzeslage über die Bestimmungen für die effiziente Energienutzung in Wohn- und Bürogebäuden übersichtlicher.
Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.