Ein Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes in Deutschland. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten. Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben für alle vermieteten, verkauften oder neu gebauten Gebäude. Der Energieausweis soll Verbrauchern helfen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu vergleichen und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Einführung des Energieausweises geht auf die EU-Gebäuderichtlinie zurück, die eine bessere Energieeffizienz im Gebäudesektor fördern soll.
Update 14.6.22
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und löst damit die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. Das gestaltet die Gesetzeslage über die Bestimmungen für die effiziente Energienutzung in Wohn- und Bürogebäuden übersichtlicher.
Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Betroffen sind mit wenigen Ausnahmen fast alle Neubauten. Aber auch Bestandsgebäude sind vom GEG betroffen. Das Gesetz sieht hier verschiedene Nachrüstpflichten vor. Auch bei Sanierung, Anbau oder Ausbau greifen die Anforderungen des GEG sowie bei der Renovierung öffentlicher Gebäude.
Das GEG gilt jedoch nicht für Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden (z. Bsp. Ferienwohnungen, Ferien- und Wochenendhäuser)
Energieausweis
Der Energieausweis dokumentiert anhand verschiedener Kennzahlen die Energieeffizienz und die zu erwartenden Energiekosten eines Hauses. Er ist eine gesetzliche Anforderung gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland und der Europäischen Richtlinie 2010/31/EU.
Der Energieverbrauch von Gebäuden dürfte heute zu den wichtigsten Kaufkriterien gehören. Deshalb ermöglicht der Energieausweis Miet- oder Kaufinteressenten einen Vergleich verschiedener Immobilien durchzuführen.
Bereits seit 2009 ist der Energieausweis in Deutschland bei allen Wohngebäuden Pflicht und muss Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde 2014 überarbeitet. Seither müssen Vermieter und Verkäufer ihren Energie-Effizienzstandard bereits in ihren Inseraten veröffentlichen. Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld von max. 15.000 € rechnen.
Bestandsimmobilien, die nicht vermietet oder verkauft werden sollen, benötigen keinen Energieausweis. Anders sieht es jedoch aus, wenn das eigene Wohngebäude umfassend saniert oder ein neues Gebäude errichtet werden soll.
Ein Energieausweis ist wichtig, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten und um potenziellen Käufern oder Mietern eine Orientierungshilfe zu bieten. Ein schlechter Energieausweis kann den Wert eines Gebäudes mindern, während ein guter Energieausweis den Wert steigern kann. Darüber hinaus trägt der Energieausweis zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Senkung von CO2-Emissionen bei, was wiederum dem Klimaschutz dient.
Bei Energieausweisen sind Bedarfs- und Verbrauchsausweise zu unterscheiden.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Er wird aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt.
Ihre Immobilie muss für den Verbrauchsausweis folgende Kriterien erfüllen:
Bedarfsausweis
Für den Bedarfsausweis wird in einem aufwendigen Berechnungsverfahren der theoretische Energiebedarf unter Berücksichtigung der vorhandenen Dämmung eines Gebäudes ermittelt.
Kriterien für die Ausstellung eines Bedarfsausweises:
- Neubau wurde fertiggestellt
- Haus hat weniger als 4 Wohnungen
- Haus entspricht nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977
Bedarfsausweise sind teurer als Verbrauchsausweise, haben aber auch mehr Aussagekraft.
In der Regel sind die beiden Arten von Energieausweisen zehn Jahre lang gültig.
Energieausweis-Pflicht
Grundsätzlich wird auch für Ferienwohnungen ein Energieausweis benötigt. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen, z. Bsp. wenn die Wohnung weniger als 4 Monate im Jahr genutzt wird oder wenn mit den Gästen ein Beherbergungsvertrag (sog. gemischter Vertrag) geschlossen wird.
Bei einer Auslastung von mehr als vier Monaten im Jahr könnten Sie tatsächlich dazu verpflichtet werden, einen Energieausweis vorzulegen. Vor allem, wenn Ihre Immobilie aufgrund fehlender Sanierung und Dämmung im Schnitt sehr viel Energie verbraucht.
Wenn Sie beispielsweise in der Nebensaison für längere Zeit an Monteure oder Berufsreisende vermieten, kann auch dies im Einzelfall als befristete Wohnungsnutzung gelten. Dann wäre der Mieter eventuell dazu berechtigt, einen Energieausweis vorgelegt zu bekommen.
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Der vorliegende Beitrag ist äußerst bemerkenswert. Vielen Dank!