Hausordnung
Die Hausordnung definiert die Standards für das gemeinsame Zusammenleben aller Hausbewohner und umfasst sowohl Rechte als auch Pflichten. Sie ist verbindlich für alle Bewohner, da sie die Grundlage für ein harmonisches Miteinander bildet. Eine gewisse Ordnung ist unerlässlich, um das Zusammenleben mehrerer Personen unter einem Dach zu ermöglichen. Das Wohlbefinden aller Bewohner hängt maßgeblich davon ab, dass jeder Rücksicht aufeinander nimmt.
Sorgfaltspflichten
Eingangs- und Hoftüren sollten grundsätzlich geschlossen sein, insbesondere zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Ebenso müssen Garagentore geschlossen gehalten werden, und die Zufahrten zu den Garagen und Stellplätzen müssen frei bleiben.
Es ist untersagt, Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die Abwassersysteme verstopfen können, in Abflussleitungen zu entsorgen.
Giftige oder brennbare Stoffe dürfen weder in Wohnungen noch in Kellern gelagert werden.
Um Brandgefahren zu vermeiden, darf kein offenes Feuer in Kellern, Speichern oder ähnlichen Räumen verwendet werden, und Öfen müssen einen angemessenen Abstand von holzverkleideten Wänden haben.
Bewohner sollen den Eigentümer oder Verwalter umgehend über Schäden wie Leckagen, Feuchtigkeit, Aufzugsstörungen oder Heizungsprobleme informieren. Rauchen ist in allgemein zugänglichen Räumen wie dem Treppenhaus, der Waschküche und dem Aufzug nicht gestattet.
Ruhezeiten
Die Hausbewohner müssen Rücksicht auf ihre Mitbewohner nehmen und Lärm vermeiden, insbesondere an bestimmten Tageszeiten wie Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 13.00 und 15.00 und 22.00 und 08.00 Uhr an Werktagen. In dieser Zeit ist Musizieren untersagt.
Es müssen auch behördliche Vorschriften beachtet werden. Teppiche und Decken dürfen nur werktags zwischen 8.00 und 19.00 Uhr an einem bestimmten Ort ausgeklopft werden und müssen danach gereinigt werden.
Es ist verboten, etwas aus Fenstern, Balkonen oder im Treppenhaus auszuschütteln, auszugießen oder herauszuwerfen.
Grillen auf dem Balkon ist ebenfalls untersagt.
Müll
Die Abfalltrennung muss entsprechend der vorhandenen Behälter durchgeführt werden. Jeder Nutzer ist verpflichtet, den Müllplatz sauber zu hinterlassen und nach Möglichkeit zu verschließen.
Treppenhaus und Kellerflure
Es ist nicht gestattet, Fahrräder oder motorisierte Zweiräder im Treppenhaus oder im Kellerflur abzustellen. Kinderwagen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt werden.
Bei Regen oder Sturm müssen die Fenster im Treppenhaus, auf dem Dach und im Keller geschlossen werden.
Hauseingangs- und Wohnungstüren, Klingelschilder
Das Anbringen von Hinweisschildern an den Eingangs- oder Wohnungstüren erfordert eine vorherige Genehmigung durch den Hauseigentümer oder Verwalter. Bei Bedarf stellt der Hauseigentümer oder Verwalter einheitliche Namensschilder für die Klingel-/Sprechanlage und die Briefkästen zur Verfügung.
Waschkeller
Die Nutzung des Waschkellers oder -bodens ist von 8.00 bis 22.00 Uhr erlaubt und erfolgt im Wechsel mit anderen Hausbewohnern. Falls es zu keiner Einigung über die Benutzungszeiten kommt, wird vom Eigentümer oder Verwalter ein Waschplan erstellt. Die Wäsche darf nur in dafür vorgesehenen Räumen oder auf dem Trockenspeicher, sofern vorhanden, getrocknet werden und darf nicht tropfnass aufgehängt werden.
Dachfenster und -luken müssen immer eingehakt und nachts sowie bei stürmischem oder regnerischem Wetter vom Öffner geschlossen werden.
Grillen
Das Grillen auf den Balkonen sowie den zur Immobilie gehörenden Freiflächen ist untersagt.
Sonstiges
Es ist verboten, Fahrzeuge zu waschen, Brennstoffe an anderen Orten als den dafür vorgesehenen zu lagern und Gegenstände in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder Flächen abzustellen. Fahrräder und Rollschuhe müssen über Treppen getragen werden und das Fahren auf Höfen und Durchfahrten ist nicht erlaubt.
Bei Frost müssen Kellerfenster und andere Öffnungen sowie unbeheizte Raumfenster geschlossen und abgedichtet werden, um das Einfrieren von Wasser zu verhindern. Balkone müssen täglich von Schnee befreit werden und Abflussrohre von Eis freigehalten werden.
Vor dem Anbringen von Haken, Nägeln oder dem Bohren von Löchern muss der Mieter den Vermieter konsultieren, um die Lage von Rohren oder Leitungen unter Putz zu klären. Schäden aufgrund der Nichtbeachtung dieses Hinweises sind vom Mieter zu tragen.
Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art auf dem Grundstück bedarf der Zustimmung des Vermieters, der auch Ort und mögliche Gebühren festlegt. Fahrzeuge, die ohne Erlaubnis auf dem Grundstück abgestellt wurden, können vom Vermieter nach einer erfolglosen Abmahnung auf Kosten des Mieters abgeschleppt werden.