Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag)
zum vorübergehenden Gebrauch möblierter Räume
Zwischen
(nachstehend Gastwirt genannt)
und
(nachstehend Gast genannt)
wird folgender Beherbergungsvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und möblierten Apartments zur Beherbergung, sowie alle weiteren, für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen durch den Gastgeber. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages.
Vermietet werden folgende Räume (genaue Bezeichnung der Räumlichkeiten, etwa Ferienwohnung, Gästezimmer, und die Lage, Adresse, gegebenenfalls Wohnungsnummer):
Die Ferienwohnungen sind inkl. Zubehör eingerichtet, wie auf der Webseite beschrieben.
§ 2 Mietdauer
Die Räumlichkeiten werden vermietet
Der Beherbergungsvertrag läuft nur zum vorübergehenden Gebrauch der Ferienwohnung und endet daher zum oben angegebenen Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Befristungsgründe
Nur bei langfristiger Vermietung:
§ 3 Miete
Für die Endreinigung wird ein einmaliger Betrag von EUR erhoben. Außerdem werden zusätzlich folgende Kosten erhoben:
Die Gesamtmiete beträgt für die o.a. Mietdauer somit EUR Es wird eine Kaution i.H. EUR hinterlegt.
§ 4 Außergewöhnliche Nebenkosten
Gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) sind in den vereinbarten Endpreisen alle Nebenkosten bereits enthalten. Bei außergewöhnlichen Nebenkosten behalten wir uns jedoch ausdrücklich das Recht vor, vom Gast eine Nachzahlung zu verlangen. Außergewöhnliche Nebenkosten liegen beispielsweise vor, wenna.) die Stromkosten Kw/h pro Person und Monat um mehr als 20 % und/oder
b.) der Wasserverbrauch m3 pro Person und Monat um mehr als 20 % überschritten wird.
§ 5 Sonstige Pflichten
Bei Einzug müssen sich die Gäste gegenüber dem Gastwirt durch einen gültigen Personalausweis ausweisen. Der Gastwirt ist berechtigt, die Wohnung zu Reinigungs- oder Reparaturzwecken oder ggf. nach Absprache zu betreten.
§ 6 Hausordnung
§ 7 Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, Stornierungsgebühren
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen, vgl. § 537 (1) BGB.
Im Falle eines Rücktritts verpflichtet sich der Gast, Stornierungsgebühren i.H.v. % der ursprünglich vereinbarten Summe an den Gastwirt zu zahlen.
§ 8 Zahlung der Miete
§ 9 Schlüsselübergabe
§ 10 Haftung
§ 11 Schriftform
§ 12 Salvatorische Klausel
§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
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(Gastwirt) (Gast)