Alloggia Beherbergungsvertrag

Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag)

zum vorübergehenden Gebrauch möblierter Räume


Zwischen


(nachstehend Gastwirt genannt)

und


(nachstehend Gast genannt)

wird folgender Beherbergungsvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und möblierten Apartments zur Beherbergung, sowie alle weiteren, für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen durch den Gastgeber. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages.

Vermietet werden folgende Räume (genaue Bezeichnung der Räumlichkeiten, etwa Ferienwohnung, Gästezimmer, und die Lage, Adresse, gegebenenfalls Wohnungsnummer):

Die Ferienwohnungen sind inkl. Zubehör eingerichtet, wie auf der Webseite beschrieben.

§ 2 Mietdauer

Die Räumlichkeiten werden vermietet



Der Beherbergungsvertrag läuft nur zum vorübergehenden Gebrauch der Ferienwohnung und endet daher zum oben angegebenen Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Befristungsgründe

Nur bei langfristiger Vermietung:



§ 3 Miete

Die Miete beträgt pro Nacht EUR Sofern eine monatliche Festmiete vereinbart ist, beträgt sie inkl. Nebenkosten EUR:

Für die Endreinigung wird ein einmaliger Betrag von EUR erhoben. Außerdem werden zusätzlich folgende Kosten erhoben:


Die Gesamtmiete beträgt für die o.a. Mietdauer somit EUR Es wird eine Kaution i.H. EUR hinterlegt.
Die Personenanzahl in der Wohnung wird auf Personen begrenzt.

§ 4 Außergewöhnliche Nebenkosten

Gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) sind in den vereinbarten Endpreisen alle Nebenkosten bereits enthalten. Bei außergewöhnlichen Nebenkosten behalten wir uns jedoch ausdrücklich das Recht vor, vom Gast eine Nachzahlung zu verlangen. Außergewöhnliche Nebenkosten liegen beispielsweise vor, wenn
a.) die Stromkosten Kw/h pro Person und Monat um mehr als 20 % und/oder
b.) der Wasserverbrauch m3 pro Person und Monat um mehr als 20 % überschritten wird.

§ 5 Sonstige Pflichten

Die Gäste haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Gäste zu ersetzen. Die Gäste sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Gastwirt geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Gäste ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Gäste diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

Bei Einzug müssen sich die Gäste gegenüber dem Gastwirt durch einen gültigen Personalausweis ausweisen. Der Gastwirt ist berechtigt, die Wohnung zu Reinigungs- oder Reparaturzwecken oder ggf. nach Absprache zu betreten.

§ 6 Hausordnung

Die Gäste sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.

§ 7 Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, Stornierungsgebühren

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen, vgl. § 537 (1) BGB.

Im Falle eines Rücktritts verpflichtet sich der Gast, Stornierungsgebühren i.H.v. % der ursprünglich vereinbarten Summe an den Gastwirt zu zahlen.

§ 8 Zahlung der Miete

Der Gast überweist die Gesamtmiete auf das Bankkonto des Gastwirts.


§ 9 Schlüsselübergabe

Dem Gast werden bei Mietbeginn vom Gastwirt die entsprechenden Schlüssel übergeben.

§ 10 Haftung

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Gastwirt für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird vereinbart, sofern gesetzlich nicht zwingend etwas anderes bestimmt ist.


________________, den _________      ________________, den _________




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(Gastwirt)                            (Gast)