Wohnungsgeberbescheinigung

Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

zur Vorlage bei der Meldebehörde


Hiermit wird der Einzug in folgende Wohnung bestätigt:

Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Etage, Wohnungsnummer bzw. Lage im Haus
In die genannte Wohnung ist/sind am
folgende Personen eingezogen: 
1.
2.
3.
4.
5.
Name und Anschrift des Wohnungsgebers:
Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig der Eigentümer der Wohnung:
Der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer der Wohnung:
Name und Anschrift des Eigentümers lauten:

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§ 54 i.V.m §19 BMG).



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(Unterschrift des Wohnungsgebers)