Befristeter Mietvertrag
- Zeitmietvertrag -
Zwischen
(nachstehend Vermieter genannt)
und
(nachstehend Mieter genannt)
Präambel
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB (z. B. Projektarbeit, Studium, Übergang). Eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB ist ausgeschlossen.
Die Alloggia Ferienwohnungen GbR tritt ausschließlich als Vermittler und Erklärungsbote auf; sie handelt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Gastgebers/Vermieters und wird nicht Vertragspartner.
§ 1 Mietobjekt
Adresse / Objekt:
Der Vermieter versichert, zur (Weiter-)Vermietung berechtigt zu sein; erforderliche Zustimmungen des Eigentümers liegen vor.
Wohnfläche ca. m² (Angabe nicht maßgeblich).
Ausstattung:
Übergebene Schlüssel: Stück.
Der Mieter bestätigt den vorübergehenden Wohnbedarf.
Folgende Personen sind zur Nutzung der Mietsache befugt, falls abweichend vom o.g. Mieter:
Falls nötig können Zustand und Inventar bei Ein-/Auszug in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Die Hausordnung wird Bestandteil des Vertrages.
§ 2 Mietdauer
Beginn:
Ende: (keine Kündigung erforderlich).
Eine Verlängerung erfolgt nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform.
§ 3 Miete und Nebenkosten
Monatliche Gesamtmiete: €
oder Gesamtpreis für den vertraglichen Zeitraum: €
Die Gesamtmiete umfasst Kaltmiete inkl. Möblierung sowie Betriebs-, Heiz-, Warmwasser-, Strom- und Internetkosten.
Fair-Use-Klausel
Der Mieter verpflichtet sich zu einem sachgerechten und sparsamen Verbrauch von Strom, Wasser und Heizenergie. Ein erheblich über das übliche Maß hinausgehender Verbrauch liegt regelmäßig vor,
wenn der anhand von Zählerständen ermittelte Verbrauch je Mietmonat den veröffentlichten Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Haushalte um mehr als 30 % übersteigt. Maßgeblich sind die jeweils
aktuellen Vergleichswerte der örtlichen Versorger oder amtlicher Stellen. In diesem Fall kann der Vermieter die tatsächlichen Mehrkosten gesondert in Rechnung stellen.
Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag, eingehend auf folgendes Konto zu zahlen:
Es wird eine Endreinigungspauschale von € vereinbart. Darüber hinausgehende Verschmutzungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
§ 4 Kaution
Der Mieter zahlt spätestens bei Mietbeginn eine Kaution in Höhe von
€.
Nach Mietende und Rückgabe der Wohnung rechnet der Vermieter die Kaution ab und erstattet den Restbetrag spätestens binnen drei Monaten, soweit keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis entgegenstehen
(z. B. offene Miete oder Nebenkosten, Nachzahlungen aus Abrechnungen, Schadensersatz inkl. Reinigung, Ersatz für fehlende Schlüssel).
§ 5 Nutzung & Internet
Eine Untervermietung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Haustiere dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Das Rauchen in der Wohnung ist nicht gestattet.
Der Vermieter stellt einen Internetzugang bereit. Der Mieter nutzt ihn eigenverantwortlich, wahrt die Vertraulichkeit der Zugangsdaten, trägt sämtliche aus der Nutzung entstehenden Kosten
(insbesondere für entgeltpflichtige Dienste, Bestellungen/Abos, Telefonie/Streaming/Downloads) und haftet für Rechtsverletzungen (z. B. Urheberrechtsverstöße inkl. Abmahn- und Anwaltskosten).
Bei missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung darf der Vermieter den Zugang vorübergehend sperren; ein Anspruch auf Mietminderung besteht nicht.
§ 6 Instandhaltung und Schäden
Der Mieter behandelt die Wohnung und die überlassenen Möbel pfleglich, hält die Räume sauber und sorgt für ausreichende Lüftung und Beheizung.
Mängel zeigt der Mieter dem Vermieter unverzüglich an.
Für von ihm oder von ihm eingelassene Personen schuldhaft verursachte Schäden haftet der Mieter.
Bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Gewerbliche Nutzung und entgeltliche Überlassung an Dritte sind unzulässig; Homeoffice ist zulässig, soweit keine Beeinträchtigung eintritt.
§ 7 Betreten der Wohnung
Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter darf die Wohnung nach vorheriger Abstimmung zu Besichtigungen, Wartungen oder Reparaturen betreten. Bei Gefahr im Verzug ist der Zutritt auch ohne vorherige Abstimmung zulässig.
§ 8 Rückgabe
Bei Beendigung des Mietverhältnisses gibt der Mieter die Wohnung besenrein und vollständig von privaten Gegenständen geräumt zurück. Alle überlassenen sowie vom Mieter nachgemachten Schlüssel sind vollständig zu übergeben.
§ 9 Kündigung
Während der Befristung ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§§ 543, 569 BGB).
§ 10 Datenschutz (DSGVO)
Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses gemäß der DSGVO. Soweit hierfür erforderlich, kann der Vermieter zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit Auskünfte bei Auskunfteien einholen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen:
Änderungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommt.
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Ort der Mietsache.
________________________, den _________ ________________________, den _________
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(Vermieter) (Mieter)
