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Versicherungen für Ferienwohnungen

Blog Home Blog Autor: Alexander Klein Alexander Klein Aktualisiert 15.05.2023 Kategorie Versicherungen

Die Vermietung von Ferienwohnungen erfordert sorgfältige Planung und Absicherung. Für Vermieter von Ferienwohnungen sind bestimmte Versicherungen unerlässlich, um potenzielle Risiken zu minimieren. Eine grundlegende Versicherung ist die Gebäudeversicherung, die Schäden an der Immobilie abdeckt.

Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls unverzichtbar, um Schadensersatzansprüche von Gästen oder Dritten abzudecken. Zudem sollte eine Vermieterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um spezifische Risiken im Zusammenhang mit der Vermietung abzudecken, wie beispielsweise Schäden an der Einrichtung oder Verletzungen der Gäste.

Eine Rechtsschutzversicherung ist ratsam, um rechtliche Auseinandersetzungen abzudecken, die sich aus der Vermietung ergeben können. Zusätzlich können weitere Versicherungen sinnvoll sein, wie beispielsweise eine Mietausfallversicherung, um Einnahmeverluste bei Ausfall der Buchungen abzusichern, oder eine Inhaltsversicherung, um Schäden an der Ausstattung abzudecken. 

Die allgemeine Rechtspflicht, im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen, beruht auf dem Gedanken, dass jeder, der Gefahrenquellen schafft, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen hat.

Daher sind Vermieter bzw. Eigentümer von Ferienwohnungen verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, um potenzielle Gefahrenquellen für andere Personen oder Sachen, ausgehend von ihrem Grundstück, auszuschalten.

Verkehrssicherungspflicht

Kommen Vermieter oder Eigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nach, so können sie nach §§ 823 ff. BGB für das Unterlassen schadensersatzpflichtig haftbar gemacht werden.

Neben der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht besteht zusätzlich eine besondere Pflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter aus dem Mietvertrag, Schäden an Leib und Leben des Mieters, die durch einen mangelhaften Zustand der Mietsache entstehen können, abzuwenden.

Als besondere Gefahrenquellen gelten z. Bsp. Zugänge zum Haus, Treppenhäuser, ungenügende Beleuchtung, defekte Lichtschalter mit losen Drähten sowie Glätte.

Kontrollieren Sie regelmäßig den baulichen Zustand. So dürfen keine offenen Stromkabel aus der Wand hängen, Stolperfallen sind zu vermeiden und im Garten darf dem Mieter kein morscher Ast auf den Kopf fallen.

Grundsätzlich werden folgende Versicherungen für Vermieter von Ferienwohnungen empfohlen:

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, über die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Die Hauptpflichten des Versicherers aus dem Vertrag bestehen in erster Linie in der Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter gegen den Versicherungsnehmer. Sind die Schadensersatzansprüche des Geschädigten jedoch berechtigt, kann der Versicherungsnehmer ggf. von seiner Schadensersatzpflicht durch die Versicherung freigestellt werden.

Stürzt ein Gast oder verletzt sich in Ihrer Wohnung, sind Sie schadenersatzpflichtig, wenn der Gast Ihnen Verschulden nachweist. Dann brauchen Sie eine entsprechende Versicherung, die die Schadenersatzforderungen begleicht. Dies gilt auch bei Verlust oder Beschädigung des Eigentums der Gäste. Hier muss geprüft werden, ob solche Schäden in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.

Bei größeren Objekten kann z. Bsp. eine Hauseigentümerhaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung notwendig werden.

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung sollte von jedem Eigentümer einer Ferienwohnung abgeschlossen werden. Sie deckt nur Schäden am stehenden Gebäude ab.  Dazu zählen Feuer-, Wasser-, Unwetter-, Einbruch und Vandalismusschäden.

Als Elementarschäden werden die Schäden bezeichnet, die durch Naturgewalten (z. Bsp. Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkane) hervorgerufen werden. Für die Absicherung gegen Elementarschäden benötigen Sie eine Zusatzversicherung zur bestehenden Gebäudeversicherung. Dies kann sinnvoll sein, wenn sich Ihre Ferienwohnung in einer gefährdeten Region - z. Bsp. Überschwemmungsgebiet o. Ä. befindet.

Wenn es zu einem Schaden am Gebäude kommt, kann dies dazu führen, dass die Ferienwohnung für einen bestimmten Zeitraum nicht vermietbar ist. Eine Gebäudeversicherung kann in diesem Fall helfen, die Reparaturkosten zu decken und Ihnen auch Mietausfallentschädigung zahlen, wenn durch den Schaden ein Verlust von Mieteinnahmen entsteht.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist normalerweise nicht notwendig, wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten, da die meisten Hausratversicherungen nur Schäden an persönlichem Eigentum des Versicherungsnehmers abdecken. In der Regel sind Ihre Mieter selbst dafür verantwortlich, ihre eigenen Sachen zu versichern.

Allerdings können Sie als Vermieter von Ferienwohnungen eine separate Versicherung für Ihr eigenes Eigentum in der Ferienwohnung abschließen, falls Sie persönliche Gegenstände in der Wohnung aufbewahren, wie zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte oder andere Ausstattungsgegenstände. In diesem Fall könnte eine Hausratversicherung sinnvoll sein, um diese Gegenstände gegen Schäden, Diebstahl oder andere Verluste abzusichern.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann für Vermieter von Ferienwohnungen nützlich sein, da sie eine rechtliche Unterstützung bietet, wenn es zu Streitigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Die Versicherung kann bei der Deckung von Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und anderen rechtlichen Kosten helfen.

Als Vermieter einer Ferienwohnung können Sie verschiedenen rechtlichen Herausforderungen ausgesetzt sein, wie z.B.:

Mietstreitigkeiten

Wenn es zu Problemen mit Mietern kommt, können Sie sich anwaltlichen Rat einholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Vertragsstreitigkeiten

Wenn Sie Verträge mit Dritten abschließen, können sich daraus Streitigkeiten ergeben. Eine Rechtsschutzversicherung kann Sie in diesem Fall unterstützen.

Schadenersatzforderungen

Wenn ein Gast oder eine andere Person in der Ferienwohnung verletzt wird oder einen Schaden erleidet, können Sie mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Eine Rechtsschutzversicherung kann in diesem Fall helfen, Ihre Interessen zu schützen und Ihnen Rechtsbeistand zu leisten.

Quelle: vgl. Vermieter-Lexikon, Stürzer/Koch, 14. Auflage


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Autor: Alexander Klein Alexander Klein Aktualisiert 15.05.2023

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