Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gastaufnahmeverträge (Beherbergungsverträge)
§ 1 Anwendungsbereich
1) Bei der Vermietung unserer Ferienwohnungen und Apartments handelt es sich juristisch um "Anmietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch". Sämtliche Verträge d.h. Beherbergungsverträge bzw. Gastaufnahmeverträge oder Zeitmietverträge haben eine maximale Laufzeit von 12 Monaten. Ein Kündigungsschutz für Mieter ist ausgeschlossen, weil es sich um Wohnraum handelt, der nur vorübergehend vermietet wird, vgl. § 549 (2) Nr. 1 BGB.
2) Die Alloggia Ferienwohnungen GbR tritt grundsätzlich als Vermittler (Erklärungsbote) von Beherbergungsverträgen bzw. Zeitmietverträgen auf und vermittelt ausschließlich im Namen und für Rechnung des Gastwirtes. Beherbergungsverträge bzw. Zeitmietverträge kommen nur zwischen Gast und Gastwirt zustande. Die Alloggia Ferienwohnungen GbR ist nicht und wird nicht Partei eines zwischen dem Gast und dem Gastwirt bestehenden Vertragsverhältnisses und schlichtet nicht bei Streitigkeiten zwischen dem Gast und dem Gastwirt.
§ 2 Gastaufnahmevertrag
1) Der Gastaufnahmevertrag ist zustande gekommen, sobald die Ferienwohnung schriftlich oder mündlich seitens des Gastes bestellt und von Alloggia.de schriftlich bestätigt worden ist. Im Zuge dessen hat der Gast auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Alloggia.de anerkannt.
2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3) Der Gastwirt bzw. Vermieter ist verpflichtet, bei Nicht-Bereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine adäquate Ersatzwohnung bereitzustellen. Als Schadenersatz kommt höchstens der Gesamtbetrag der Reservierung in Betracht. Fälle von höherer Gewalt wie z. Bsp. Feuer, Sturm, Erdbeben, Hochwasser o.ä. sind von dieser Regelung ausgenommen.
4) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die prozentuale Entschädigung bezieht sich auf den gesamten Auftragswert und wird individuell von den Vermietern festgelegt. Grundsätzlich empfehlen wir unseren Gästen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
5) Der Gastwirt bzw. Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach § 2 Abs. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
§ 3 Preise
Die nach Eingabe der Reisedaten durch das Portal ermittelten Preise verstehen sich als Endpreise inkl. Endreinigung. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
§ 4 Hausordnung
Die jeweilige Hausordnung, die in den Wohnungen ausliegt, ist von den Gästen zu beachten.
§ 5 Sorgfaltspflicht
Die Gäste haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Gäste gem. § 280 BGB bzw. § 823 (1) BGB zu ersetzen.
Die Gäste sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Gastwirt bzw. Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Gäste ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Gäste diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
§ 6 Vermieterpflichten
Für unsere Vermieter bzw. Gastwirte sind unsere Qualitätsrichtlinien für Ferienwohnungen und möblierte Apartments auf Zeit verpflichtend. Sie sind weiterhin verpflichtet, ihre Wohnungsinserate, Buchungskalender und Preise regelmäßig zu aktualisieren. Gemäß § 9 haften Vermieter für die von ihnen gemachten Angaben, Bilder, Preise und sonstigen Informationen.
Sind für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen behördliche Genehmigungen erforderlich, müssen Vermieter uns gegenüber einen entsprechenden Nachweis ihrer Kommune erbringen. Dies kann z. Bsp. eine Wohnraum-Identitätsnummer sein.
§ 7 Kaution
Im Rahmen gesetzlicher Vorschriften sind unsere Gastwirte bzw. Vermieter berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution von den Gästen zu verlangen.
§ 8 Rechnungsstellung
Grundsätzlich rechnen unsere Gastwirte/Vermieter direkt mit unseren Gästen ab. Eine Servicegebühr berechnen wir unseren Gästen nicht.
Für die Vermittlungsdienste der Alloggia Ferienwohnungen GbR wird mit den Gastwirten/Vermietern ein angemessener Provisionssatz vereinbart. Die Vermittlungsprovision wird bei Übergabe des Apartments - jedoch spätestens nach Zahlung durch den Gast - fällig.
§ 9 Haftungsausschluss
Für die auf unserem Portal Alloggia.de sowie im Schriftverkehr über die angebotenen Ferienwohnungen gemachten Angaben sind die Vermieter selbst verantwortlich. Alloggia Ferienwohnungen GbR kann hierfür keine Gewährleistung übernehmen.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Für alle Streitigkeiten aus diesen AGBs ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Minden in Westfalen vereinbart.
Porta Westfalica, den 18.03.18
(überarbeitet 31.08.22)
Alloggia Ferienwohnungen GbR
Alexander Klein