Lexikon für Vermieter von Ferienwohnungen

Dieses Lexikon ist speziell darauf ausgerichtet, die wichtigsten Begriffe und Konzepte zu erklären, die mit der Vermietung von Ferienunterkünften verbunden sind.

Egal, ob Sie ein erfahrener Vermieter sind oder gerade erst in diese aufregende Branche einsteigen, hier finden Sie die Informationen, die Sie benötigen.

Von grundlegenden Definitionen bis hin zu fortgeschrittenen Konzepten werden wir Ihnen dabei helfen, den jargonfreien Überblick zu behalten.

Wir erklären Ihnen, was eine Ferienwohnung ist, wie Sie diese erfolgreich vermarkten können und welche rechtlichen Aspekte Sie beachten sollten.

Tauchen Sie ein in dieses Lexikon und entdecken Sie alles, was Sie über die Vermietung von Ferienwohnungen wissen müssen.

A B D E F G H I K M O P R S T U V W Z

A

Abmahnung

Eine förmliche Abmahnung soll dem Vertragspartner als Warnung dienen und unmissverständlich deutlich machen, dass ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten nicht mehr länger hingenommen wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gem. § 305 (1) BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.

Altbauwohnungen

Im Mietrecht sind Altbauwohnungen solche Wohnungen, die vor dem 31.12.1949 fertiggestellt wurden.

Aufhebungsvertrag

Durch den Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages kann ein Mietverhältnis einvernehmlich zwischen Mieter und Vermieter auf einen bestimmten Zeitpunkt hin beendet werden.

Anzahlung

Grundsätzlich zulässig ist eine Anzahlung i.H. 20 % des gesamten Buchungsbetrages, die sofort nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung fällig ist und direkt auf das Konto des Vermieters zu zahlen ist.

Apartment

Möblierte und komfortable Kleinwohnung, die oft nur aus einem Zimmer besteht

Anfechtung des Mietvertrages

Sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter kann unter bestimmten Umständen ein Anfechtungsrecht zustehen mit der Wirkung, dass der Mietvertrag als von Anfang an nichtig angesehen wird. Anfechtungsgründe sind: der Inhaltsirrtum, der Erklärungsirrtum, der Übermittlungsirrtum, der Eigenschaftsirrtum und die arglistige Täuschung

Abstandszahlung

Unter einer Abstandszahlung versteht man eine einmalige Zahlung des neuen Mieters an den Vermieter oder Vormieter. Als Gegenleistung macht der Vormieter die Wohnung frei bzw. der Vermieter lässt den Nachmieter zügig einziehen.

Abstellen von Fahrzeugen

Das Abstellen von Fahrzeugen und Fahrrädern richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der Hausordnung. Fehlt eine solche Regelung dürfen Fahrzeuge innerhalb des Mietgrundstücks nur in Garagen oder auf angemieteten Stellplätzen abgestellt werden.

Abnahmeprotokoll

Bei Beendigung des Mietverhältnisses vereinbaren die Parteien oft die gemeinsame Besichtigung der Wohnung und erstellen hierüber ein Protokoll. Aufgrund eines von beiden Vertragsparteien unterschriebenen Abnahmeprotokolls kann der Vermieter bei Mängeln ggf. Schadenersatz geltend machen.

Anzeigepflicht

Die Sorgfaltspflicht über die Mietsache verpflichtet den Mieter nach § 536c (1) BGB dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt oder eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr notwendig wird.

B

Bauliche Veränderungen durch den Mieter

Bauliche Veränderungen der Mietsache darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen (Einbau einer Etagenheizung, Entfernen von Zwischenwänden, Mauerdurchbrüche usw.)

Balkon

Die Grundfläche eines Balkons wird in der Regel zur Hälfte der Wohnfläche der Wohnung hinzugerechnet

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bezeichnet eine Gestaltung der Umwelt, sodass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Hilfen genutzt und wahrgenommen werden kann.

Beendigung des Mietverhältnisses

Die bedeutsamsten Fälle der Beendigung eines Mietverhältnisses sind die drei folgenden Fälle: 1.) Zeitablauf (§ 575 (1) BGB), 2.) Kündigung (§ 573 ff. BGB) und 3.) Aufhebungsvertrag

Bestellerprinzip

Nach der seit dem 1.6.2015 in Kraft getretenen Regelung des Bestellerprinzips wird der Wohnungssuchende nur noch dann zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet, wenn er dem Makler zuvor einen eigenständigen Suchauftrag erteilt hat.

Beschädigung der Mietsache

Schäden an der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, hat dieser nach §§ 280 (1), 241 (2) BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 (1) BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 (2) BGB) zu ersetzen.

Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung (ugs. Nebenkostenabrechnung) ist die jährlich wiederkehrende Abrechnung der übers Jahr vorausgezahlten Betriebskosten (Nebenkosten) einer Mietwohnung. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer (oder Erbbauberechtigten) durch das Eigentum (oder das Erbbaurecht) am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten.

Betreten und Besichtigen der Mieträume

Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen muss der Vermieter vorher ankündigen und entsprechende Termine mit dem Mieter bzw. Gast vereinbaren. -> Hausrecht

Beweislast

Der Mieter trägt normalerweise die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Mietmangel vorliegt.

Bürgschaft

Vertrag, durch den sich ein Bürge verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dessen Gläubiger einzustehen

Buchungsbestätigung

Eine schriftliche Buchungsbestätigung, die aufgrund einer Anfrage durch den Vermieter oder das Buchungsportal ausgestellt wird, ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Es liegt keine unverbindliche Reservierung vor, sondern es ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen.

D

Dingliches Wohnrecht

Mit einem dinglichen Wohnrecht wird einem Dritten ein Wohnrecht für eine Wohnung eingeräumt. Dieses Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen.

Duldungspflicht des Mieters

Im Bereich des Wohnraummietrechts ergibt sich eine Duldungspflicht des Mieters bei Erhaltungsmaßnahmen gem. § 555a (1) BGB. Danach hat der Mieter Erhaltungsmaßnahmen zu dulden, wenn sie zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind.

E

Eigenbedarf

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Mietwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.

Einrichtungen

Einrichtungen sind bewegliche Sachen, die der Mieter mit der Mietsache körperlich verbunden hat, die aber trotz ihrer Verbindung nach der Verkehrsauffassung als zusätzliche Einrichtungen gewertet werden. Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er die Sache versehen hat, wegzunehmen.

Energieausweis

Amtliches Dokument, das die für den Energieverbrauch eines Gebäudes bedeutsamen Daten enthält.

Endpreise

Grundsätzlich sind Vermieter von Ferienwohnungen verpflichtet, in sämtlichen Inseraten Endpreise pro Übernachtung einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. (PAngV)

Ersatzwohnung

Eine Ersatzwohnung (Umsetzwohnung) kann eine Möglichkeit für Sie als Mieter sein, sollten Sanierungs- bzw. Modernisierungsarbeiten in Ihrer Mietwohnung über einen langen Zeitraum stattfinden und zu unzumutbaren Wohnverhältnissen führen.

Ersatzmieter

Ein Ersatzmieter (Nachmieter) ist ein Mieter, der in ein bestehendes Mietverhältnis als Ersatz für einen ausscheidenden Mieter eintritt und etwaige Pflichten des Vormieters gegenüber dem Vermieter übernimmt.

F

Fälligkeit der Miete

Bei der üblichen monatlichen Mietzahlung ist die Miete für Wohn- und Geschäftsräume spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Kalendermonats zu entrichten.

Ferienwohnung

Um eine Ferienwohnung handelt es sich dann, wenn die Wohnung aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt ist, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen, vgl. § 10 (4) Baunutzungsverordnung

G

Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) ist im deutschen Recht ein schuldrechtlicher Vertrag, welcher eine Beherbergung zum Gegenstand hat. Im Kern handelt es sich um einen Mietvertrag, wobei in der Regel bestimmte Dienstleistungen hinzu kommen (Reinigung usw.)

Gartenbenutzung

Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung gilt der Garten nur bei einem Einfamilienhaus als mit vermietet.

Gebrauchsgewährung

Die Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist die Hauptpflicht des Vermieters (§ 535 BGB). Die Einräumung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erfolgt z. Bsp. durch Schlüsselübergabe

Gerichtsverfahren in Mietsachen

In Rechtsstreitigkeiten über Wohnungsmietverhältnisse (Mietrecht) ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Für Berufungen ist dann das höhere Landgericht zuständig.

Gewerbliche Nutzung von Wohnräumen

Grundsätzlich dürfen Wohnräume vom Mieter nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Die gewerbliche Nutzung bedarf der Erlaubnis des Vermieters.

Grundbuch

Von dem zuständigen Amt geführtes öffentliches Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirks mit den Angaben über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse

Grundsteuer

Von den Gemeinden auf Grundbesitz erhobene Steuer

H

Hausordnung

Eine Hausordnung konkretisiert die allgemeine Obhutspflicht der Mieter über die Mietsache. Um zusätzliche Pflichten zu begründen, muss die Hausordnung von den Parteien zum Bestandteil des Mietvertrages erklärt werden. Eine Hausordnung wird erst durch Vereinbarung der Parteien, nicht durch bloßes Vorhandensein oder ihren Aushang in der Wohnung Vertragsbestandteil.

Hausrecht

Das Hausrecht des Eigentümers ergibt sich aus § 903 BGB, wonach der Eigentümer einer Sache andere von jeder Einwirkung ausschließen kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Erlangt ein Mieter aufgrund eines Mietvertrages die tatsächliche Herrschaft über die Mietsache, so geht das Hausrecht auf ihn über. Im Falle des Mieters gilt das Hausrecht jedoch nur für das Innere der Wohnung.

Hausverwalter

Unter Hausverwalter versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet.

I

Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

Nach der gesetzlichen Regelung des § 535 BGB hat der Vermieter die vermietete Sache dem Mieter in einem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

K

Kaution

Die Mietkaution wird zu Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt und soll diesen gegenüber Mietschäden absichern.

Kleinreparaturen

Die Instandhaltung und Instandsetzung des Mietobjekts ist gesetzliche Aufgabe des Vermieters. Gemäß § 535 (1) BGB ist er dazu verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Die Rechtsprechung lässt jedoch Ausnahmen zu. So können Kosten für Kleinreparaturen (Schönheitsreparaturen wie z.Bsp. das Streichen, Tapezieren, Spachteln von Wänden, Decken, Türen, Fenstern, Heizkörpern usw.) auf den Mieter abgewälzt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die die Beendigung eine Mietverhältnisses zum Inhalt hat.

M

Makler

Das Wort "Makler" ist vom niederdeutschen Wort "makeln" abgeleitet und bedeutet so viel wie "Geschäfte machen". Aufgabe eines Maklers ist es, eine Gelegenheit zum Vertragsabschluss zwischen zwei oder mehreren Parteien herbeizuführen. 

Am bekanntesten dürfte der Immobilienmakler sein, der Verträge zwischen Mietern und Vermietern oder Käufern und Verkäufern herbeiführt. Kommt durch seine Tätigkeit ein Vertrag zustande, so erhält er eine Provision (Courtage), deren Höhe üblicherweise nach dem Kaufpreis bzw. Mietpreis festgelegt wird. 

Das Maklerrecht ist in Deutschland hauptsächlich Richterrecht. Daneben regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§ 652 ff. lediglich den Maklerlohn. Ferner unterscheidet das BGB zwischen Nachweis- und Vermittlungsmakler.

Mängel

Die Mängelhaftung des Vermieters tritt ein, wenn die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter mit einem Fehler behaftet ist, die ihre Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert, oder wenn im Laufe der Mietzeit ein solcher Fehler entsteht. Mängel der Mietsache können den Mieter zur Minderung der Miete berechtigen (§ 536 BGB) und den Vermieter zur Zahlung von Schadenersatz verpflichten (§ 536a BGB)

Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache zum Gegenstand hat.

O

Obhutspflicht des Mieters

Dem Mieter obliegt eine allgemeine Obhutspflicht. Er muss die Mietsache während der Mietzeit pfleglich behandeln und Schäden von ihr fernhalten, soweit es ihm möglich ist.

Optionsrecht

Optionsrecht (Verlängerungsrecht) bedeutet, dass der Mieter bei Ablauf der Mietzeit durch einseitige Erklärung die Verlängerung der Mietzeit um einen weiteren bestimmten Zeitraum herbeiführen kann. Die Option muss vertraglich vereinbart werden.

Ortsübliche Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art und Größe, Ausstattung und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten 4 Jahren vereinbart wurden.

P

Pachtvertrag

Der Pachtvertrag ist in den §§ 581 ff. BGB geregelt. Gegenüber einem Mieter hat ein Pächter zusätzlich das Recht, aus der Pachtsache einen Ertrag zu ziehen. Der Mieter hat nur ein Recht zum Gebrauch der Mietsache.

Personenmehrheit

Haben mehrere Personen gemeinschaftlich gemietet, können die Mieter untereinander eine Gemeinschaft (§ 741 BGB) oder eine Gesellschaft (§ 705 ff. BGB) bilden. Bei der Wohnraummiete wird eine Gemeinschaft vorliegen. Bei Geschäftsräumen kann dagegen eine Gesellschaft vorliegen.

Pfandrecht des Vermieters

Der Vermieter hat an den eingebrachten und pfändbaren Sachen des Mieters ein gesetzliches Pfandrecht für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis (§ 562 BGB). Die praktische Bedeutung dieser Vorschrift ist jedoch relativ gering.

Prozesskosten

Die Kosten des Mietprozesses umfassen die Gerichtskosten und die Gebühren und Auslagen von Rechtsanwälten. Für die Höhe der Kosten sind der Streitwert und der Umfang der Tätigkeit maßgeblich. Einzelheiten regelt das Gerichtskostengesetz und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

R

Räumungsfrist

Auch bei fristloser Kündigung (Rückstand mit Mietzahlungen, Verwahrlosung der Wohnung, unzulässige Untervermietung u. a.) muss dem Mieter eine angemessene Räumungsfrist (1 bis 2 Wochen) gesetzt werden, bevor der Mieter auf Räumung verklagt wird.

Räumungsklage

Als Räumungsklage wird eine Klage bezeichnet, die ein Vermieter gegen einen Mieter anstrebt. Im Allgemeinen ist eine Räumungsklage für den Vermieter die letzte Chance, einen gekündigten Mieter, der nicht ausziehen will, aus der Mietwohnung zu bekommen

Rückgabe der Mietsache

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache zurückzugeben (§ 546 (1) BGB). Die Räumungspflicht wird durch Fortschaffen der eingebrachten Sachen des Mieters und durch Aushändigung der Schlüssel erfüllt.

Rücktritt vom Mietvertrag

Von einem wirksam zustande gekommenen Mietvertrag kann eine Partei bis zur Überlassung der Mietsache dann zurücktreten, wenn entweder der Rücktritt vertraglich vorbehalten ist oder ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt (§§ 323,324 BGB). Nach Überlassung der Mietsache kann das Mietverhältnis, sofern möglich, durch Kündigung beendet werden. Ein vereinbartes Rücktrittsrecht ist in ein Recht zur Ausübung der fristlosen Kündigung umzudeuten.

S

Schadenersatz

In § 280 (1) BGB ist die grundsätzliche Schadenersatzpflicht wegen Pflichtverletzung geregelt. Verletzt danach der Schuldner eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Schlüssel

Zur ordnungsgemäßen Gebrauchsgewährung als Hauptpflicht des Vermieters gehört auch die Überlassung der Schlüssel für die Haus- und Wohnungstür sowie sonstige verschließbare Nebenräume.

Schriftform

Der Mietvertrag bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form. Er kann sogar durch konkludentes (schlüssiges) Handeln zustande kommen. Entscheidend dafür sind die Überlassung einer Sache und die Entgegennahme des Entgelts für die Überlassung, ferner eine Einigung über den Zeitpunkt es Beginns.

Selbstauskunft des Mieters

In der Regel verlangen Vermieter von den Mietinteressenten eine Selbstauskunft, etwa durch Ausfüllen eines Fragebogens über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters. Eine Verpflichtung zum Ausfüllen von Fragebögen besteht jedoch nicht.

Selbsthilferecht des Mieters

Als Selbsthilferecht bezeichnet man die Befugnis des Mieters, einen Mangel der Mietsache selbst zu beseitigen und Ersatz dieser Aufwendungen zu verlangen. Dies gilt, wenn der Vermieter mit der Reparatur in Verzug gerät oder die umgehende Beseitigung des Mangels notwendig ist.

Serviced Apartment

Ein Serviced Apartment ist ein voll möbliertes Apartment mit einer Selbstversorgungseinrichtung (Kochnische), das für verschiedene Zeiträume buchbar und mit alltäglichen Utensilien komplett ausgestattet ist. Zusätzlich werden oft hotelähnliche Dienstleistungen angeboten.

Stornierung einer Buchung

Gast und Gastwirt sind an einen einmal geschlossenen Vertrag gebunden. Es gibt kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Daher kann keine der Vertragsparteien einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe vorliegen. Die einzige Ausnahme liegt bei "Höherer Gewalt" vor. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag, vgl. § 537 BGB. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter bzw. der Hotelier den vereinbarten Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen.

Störung des Hausfriedens

Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen (§ 543 (1) BGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Der Hausfrieden wird gestört, sobald ein Mieter oder Vermieter die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt (Beispiele: Lärm, Mobbing, Stalking, Beleidigungen, tätliche Angriffe oder sonstige Belästigungen)

T

Tierhaltung

Die Tierhaltung ist im deutschen Mietrecht nicht eindeutig geregelt. Die Haltung von Kleintieren (z.Bsp. Kaninchen, Fische, Meerschweinchen oder Wellensittiche) kann jedoch nicht grundsätzlich verboten werden. Für Hunde und Katzen kann es in Einzelfällen Verbote geben, wenn wichtige Gründe vorliegen

U

Untermiete

Untermiete liegt vor, wenn der Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten gegen Entgelt überlässt. Grundsätzlich ist der Mieter nicht berechtigt, ohne Erlaubnis des Vermieters den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten zu überlassen.

V

Verjährung

Ansprüche unterliegen der Verjährung. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§§ 194, 195 BGB). Jedoch verjährt z. Bsp. der Anspruch auf Rückgabe der Mietsache erst in 30 Jahren, ebenso ein rechtskräftig titulierter Anspruch, vgl. § 197 (1) BGB.

Verkehrssicherungspflicht

Die allgemeine Rechtspflicht, im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen, beruht auf dem Gedanken, dass jeder, der Gefahrenquellen schafft, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen hat. Wer ein Gebäude dem Verkehr zugänglich macht, hat gegenüber denjenigen, die dort ein- und ausgehen, die Pflicht, vorhersehbare Gefahren und Schäden durch die dazu erforderlichen sowie zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen abzuwenden.

Verschlechterung der Mietsache

Soweit der Mieter die Mieträume normal abnutzt und sie vertragsgemäß gebraucht, bringt ihm das keinerlei Nachteile. Dagegen ist der Mieter schadenersatzpflichtig, wenn Schäden eintreten, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, sondern auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung seiner Obhutspflicht beruhen. Der Vermieter muss beweisen, dass der Schaden bei Beginn des Mietverhältnisses nicht vorhanden war (-> Übergabeprotokoll)

Vertragswidriger Gebrauch

Der Mieter darf die Mietsache nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Bei vertragswidrigem Gebrauch kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auf Unterlassung klagen oder fristlos kündigen (§§ 541, 543 BGB)

Verwirkung

Ein Anspruch oder ein Gestaltungsrecht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit vergangen ist und besondere Umstände hinzukommen, aufgrund derer der zur Leistung Verpflichtete nicht mehr mit der verspäteten Inanspruchnahme zu rechnen braucht.

Verzug

Sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner einer Leistung können in Verzug kommen. Z. Bsp. liegt ein Verzug des Schuldners vor, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers hin, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet (§ 286 (1) BGB).

Vollmacht

Vollmacht ist eine durch Rechtsgeschäft (Bevollmächtigung) erteilte Vertretungsmacht (§ 166 (2) BGB). Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den, den er vertritt.

W

Wäschewaschen in der Mietwohnung

Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, darf der Mieter sog. Kleinwäsche, nicht aber Großwäsche, in der Wohnung waschen und trocknen. Zuwiderhandlungen stellen einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter kann nach fruchtloser Abmahnung auf Unterlassung klagen oder das Mietverhältnis fristlos kündigen.

Wohnfläche

Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Wohnräume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören.

Wohngemeinschaft

Gruppe von Personen, die als Gemeinschaft ein Haus oder eine Wohnung bewohnen

Wohnen auf Zeit

Wohnen auf Zeit umfasst im Grunde alle neuen Wohnformen, bei denen Sie ein möbliertes Zimmer oder eine möblierte Wohnung für längere Zeit anmieten.

Z

Zahlungsverzug des Mieters

Zahlt der Mieter nicht rechtzeitig oder bleibt er seinem Vermieter die Miete in einer bestimmten Höhe schuldig, verstößt er gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag. Der Vermieter ist berechtigt, seinem Mieter gegenüber für den Mietverzug eine Kündigung wegen Zahlungsverzug auszusprechen. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann es auch zu einer fristlosen Kündigung kommen.

Zeitmietvertrag

Der befristete Mietvertrag wird häufig auch als Zeitmietvertrag bezeichnet. Denn diese Vertragsform vereinbart ein Mietverhältnis nur für einen bestimmte Zeitraum. Es endet zu einem festgeschriebenen Termin.

Zwangsräumung

Die Zwangsräumung wird vom Gerichtsvollzieher auf Antrag eines Gläubigers bewirkt, wenn der Schuldner die Wohnung oder das Grundstück bis zum angesetzten Räumungstermin nicht freiwillig herausgibt.

 


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