
Preis, Anzahlung und Kaution bei Ferienwohnungen & Wohnen auf Zeit
Bei der Buchung von Ferienwohnungen und Apartments auf Zeit spielen Preisangaben, Anzahlungen und Kautionen eine zentrale Rolle. Klare rechtliche Vorgaben sorgen dafür, dass Gäste wissen, welche Kosten wann fällig sind, und Vermieter ihre Ansprüche rechtssicher absichern können. Der folgende Überblick erläutert die wichtigsten Regeln zu Endpreisen, Buchungssicherung und Sicherheitsleistungen kompakt und verständlich.
Vertragliche Grundlage der Zahlungspflichten
Ein Beherbergungs- oder Zeitmietvertrag kommt bereits mit Annahme der Buchungsanfrage zustande. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Die Buchungsbestätigung per E-Mail enthält alle wesentlichen Vertragsdaten und begründet verbindliche Zahlungspflichten.
Bei Ferienwohnungen besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um einen zeitlich bestimmten Vertrag handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Preisangaben und Endpreisprinzip
Endpreise nach Preisangabenverordnung
Gegenüber Verbrauchern sind Endpreise anzugeben, also Preise inklusive Umsatzsteuer und aller obligatorischen Nebenkosten. Dazu zählen insbesondere Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung, sofern diese zwingend anfallen.
Unvollständige oder irreführende Preisangaben können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zulässige Ausnahmen
Nicht in den Endpreis einzubeziehen sind:
- verbrauchsabhängige Kosten, sofern eine eindeutige Messung möglich ist
- optionale Zusatzleistungen, die der Gast frei wählen kann
- Abgaben Dritter (z. B. Kurtaxe)
- „Ab-Preise“ in reinen Angebotsübersichten ohne konkretes Buchungsangebot
Preisstaffelungen nach Saison, Aufenthaltsdauer oder Nachfrage sind zulässig, sofern der letztlich zu zahlende Gesamtpreis transparent ausgewiesen wird.

Preisbildung bei Wohnen auf Zeit
Bei Wohnungen auf Zeit setzt sich der Mietpreis regelmäßig aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- ortsübliche Vergleichsmiete
- Möblierungszuschlag
- Nebenkostenpauschale
Je nach Lage, Ausstattung und Stadt sind Zuschläge von ca. 30 % bis 100 % marktüblich. Auch bei längeren Aufenthalten ist stets der Gesamtpreis als Endpreis zu kommunizieren.
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Anzahlung zur Buchungssicherung
Zweck der Anzahlung
Die Anzahlung dient der Absicherung der Buchung und reduziert das Risiko von Nichtanreisen oder unbegründeten Buchungen. Sie ist ein gängiges und rechtlich zulässiges Mittel der Vertragssicherung.
Höhe und Fälligkeit
Als marktüblich gilt eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises, regelmäßig sofort nach Buchungsbestätigung fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen (typischerweise bis vier Wochen vor Mietbeginn) kann ausnahmsweise der Gesamtbetrag sofort verlangt werden.
Die Anzahlung wird vollständig auf den Mietpreis angerechnet.
Kaution als Sicherheitsleistung
Abgrenzung zur Anzahlung
Die Kaution ist eine separate Sicherheitsleistung zur Absicherung von Schäden, Zahlungsrückständen oder Vertragsverletzungen. Sie ist keine Vorauszahlung auf den Mietpreis und darf nicht mit diesem verrechnet werden.
Höhe der Kaution
Für unbefristete Wohnraummieten ist die Kaution gesetzlich begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Ferienwohnungen oder befristete Mietverhältnisse. Hier ist die Höhe frei vereinbar, sofern sie nicht sittenwidrig überhöht ist. Üblich sind 10–20 % des Mietpreises oder feste Beträge, abhängig von Objekt und Ausstattung.
Rückzahlung und Einbehalt
Die Kaution ist nach Mietende innerhalb angemessener Frist zurückzuzahlen, sofern keine Ansprüche bestehen. Bei Ferienwohnungen ist aufgrund der kurzen Mietdauer regelmäßig eine kurze Prüfungsfrist angemessen.
Ein Einbehalt ist nur zulässig bei:
- offenen Zahlungsforderungen
- vom Mieter verursachten Schäden über normale Abnutzung hinaus
- erheblichen Vertragsverletzungen
Der Vermieter muss Gründe konkret darlegen und abrechnen. Schadensersatz richtet sich nach dem Zeitwert, nicht nach dem Neuwert.
Transparenz und Zahlungsabwicklung
Alle Zahlungsbestandteile – Preis, Anzahlung, Kaution, Fristen und Zahlungswege – müssen klar in der Buchungsbestätigung dokumentiert sein. Zahlungen sollten ausschließlich über vereinbarte und nachvollziehbare Zahlungswege erfolgen.
Eine saubere vertragliche Regelung, Zustandsdokumentation bei Ein- und Auszug sowie transparente Abrechnung schützen beide Vertragsparteien vor Missverständnissen und Streitigkeiten.
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