Airbnb und ähnliche Plattformen haben die Vermittlung von Ferienwohnungen und möblierten Unterkünften in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Gleichzeitig haben viele Städte und Gemeinden ihre Regelungen zur Kurzzeitvermietung verschärft, um Wohnraum zu schützen und Zweckentfremdung einzudämmen. Hinzu kommen neue Vorgaben der Europäischen Union, die Plattformen zu mehr Transparenz und einer engeren Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichten.
Ratgeber & Blog für Wohnen auf Zeit in Deutschland
Die Vermietung möblierter Wohnungen auf Zeit unterliegt in Deutschland zahlreichen rechtlichen Vorgaben. Je nach Art der Vermietung sind unter anderem das Mietrecht, Baurecht, Steuerrecht, Melderecht sowie kommunale Regelungen zur Zweckentfremdung zu beachten. Wer eine möblierte Wohnung oder ein Apartment für einen befristeten Aufenthalt vermietet – beispielsweise an Berufspendler, Projektmitarbeiter, Expats oder Versicherungsnehmer – sollte die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen kennen.
Seit dem 1. Januar 2025 entfällt in Deutschland die Meldepflicht für Hotelgäste mit deutscher Staatsangehörigkeit, während ausländische Gäste weiterhin einen Meldeschein ausfüllen müssen.
In bestimmten Heilbädern und Kurorten kann die Angabe von Meldedaten für inländische Gäste weiterhin erforderlich sein. Die Regelung soll den Check-in-Prozess vereinfachen, ohne Sicherheitsstandards zu beeinträchtigen.
Ein Mietvertrag begründet Rechte und Pflichten für Vermieter und Mieter.
Während der Vermieter verpflichtet ist, die Wohnung für die vereinbarte Mietdauer zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und in einem geeigneten Zustand zu erhalten, muss der Mieter die vereinbarte Miete zahlen.
Bei der Vermietung möblierter Wohnungen auf Zeit spielen Mietpreis, Nebenkosten, Anzahlung und Kaution eine wichtige Rolle.
Vermieter müssen Preise transparent ausweisen und Zahlungspflichten klar regeln. Gleichzeitig sollten Mieter wissen, welche Kosten zulässig sind und wann eine Kaution oder Anzahlung verlangt werden darf.
Beim Wohnen auf Zeit stellt sich häufig die Frage, wer während der Mietdauer über Zutritt, Nutzung und Privatsphäre der Wohnung entscheiden darf und welche Rechte bei Wohnungsmängeln bestehen.
Grundsätzlich liegt das Hausrecht während des Aufenthalts beim Mieter – unabhängig davon, ob es sich um eine möblierte Wohnung auf Zeit, ein Longstay-Apartment oder eine Ersatzwohnung handelt – etwa bei Angeboten für Wohnen auf Zeit in Berlin.





