Ersatzwohnung bei Wasserschaden – schnell und unkompliziert mieten

Ersatzwohnung bei Wasserschaden – schnell und unkompliziert mieten

Ein Wasserschaden kann Ihre Wohnung innerhalb von Minuten unbewohnbar machen – sei es durch einen Rohrbruch, einen undichten Boiler oder Hochwasser nach starkem Regen. Wenn der Schaden so schwer ist, dass Sie vorübergehend ausziehen müssen, benötigen Sie schnell eine Ersatzwohnung bei Wasserschaden – idealerweise möbliert, in Ihrer Nähe und kurzfristig verfügbar.

Auf unserem Portal finden Sie sofort verfügbare, möblierte Ersatzwohnungen in ganz Deutschland – egal ob für einige Tage, mehrere Wochen oder Monate.

Was ist jetzt zu tun? – Die nächsten Schritte

Damit Sie möglichst schnell eine Ersatzwohnung beziehen können, gehen Sie am besten wie folgt vor:

Kostenfrei registieren

Eine einmalige Registrierung ist erforderlich, um alle Funktionen unseres Portals nutzen zu können.

Verfügbarkeit prüfen

Geben Sie auf unserem Portal den gewünschten Zeitraum, Ort und die Anzahl der Personen ein.

Sonderwünsche angeben

Haustiere, barrierefreier Zugang oder besondere Ausstattung? Einfach im Formular mit angeben.

Passende Ersatzwohnung auswählen

Unsere Plattform zeigt sofort verfügbare Angebote mit Fotos, Ausstattungsdetails und Mietpreisen.

Buchungsanfrage stellen

Mit einem Klick senden Sie Ihre Anfrage an den Vermieter. Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Stunden eine Rückmeldung.

Versicherungsdaten bereitstellen

Falls die Kosten durch Ihre Versicherung oder die Gebäudeversicherung des Vermieters übernommen werden sollen, benötigen wir:

- Name und Kontaktdaten der Versicherung
- Schadensnummer
- ggf. Kostenübernahmeerklärung

Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Kommunikation mit der Versicherung.

Jetzt eine Ersatzwohnung buchen!

Ersatzwohnung bei Alloggia.de buchen

Ersatzwohnungen in Ihrer Stadt finden

Wählen Sie hier Ihre Stadt und finden Sie sofort verfügbare Ersatzwohnungen:

Bad Oeynhausen
Berlin
Bochum
Braunschweig
Düsseldorf
Essen
Frankfurt am Main
Köln
Leipzig
Leverkusen
Lüneburg
München
Offenbach
Wolfsburg

 

Wer zahlt die Ersatzwohnung bei Wasserschaden?

Die Frage nach der Kostenübernahme ist zentral. Hier die rechtliche Lage:

✅ Der Schaden ist nicht vom Mieter verursacht

In diesem Fall greift meist die Gebäudeversicherung des Vermieters. Diese übernimmt bei versicherten Ereignissen (z. B. Rohrbruch, Leitungswasserschäden, Sturm, Starkregen) in der Regel auch die Kosten für eine angemessene Ersatzwohnung.

Voraussetzung: Die Ersatzwohnung muss ortsüblich und in Ausstattung sowie Mietpreis angemessen sein.

✅ Der Mieter zahlt weiter Miete

Dann muss der Vermieter die Kosten der Ersatzunterkunft übernehmen. Zusätzlich kann Anspruch auf Erstattung von Makler- und Umzugskosten bestehen.

✅ Die Wohnung ist unbewohnbar

Dann ist eine Mietminderung bis zu 100 % möglich – vorausgesetzt, der Mieter hat den Schaden nicht verursacht. In diesem Fall trägt der Mieter die Kosten für die Ersatzwohnung zunächst selbst, kann diese jedoch vom Vermieter oder der Versicherung zurückfordern.

Wichtig: Beides gleichzeitig – volle Mietminderung und Kostenübernahme der Ersatzwohnung – ist nicht zulässig.

Ersatzwohnung bei Wasserschaden

Warum unser Portal?

- Sofortige Verfügbarkeitsprüfung
- Möblierte Wohnungen mit vollständiger Ausstattung
- Keine langen Wartezeiten
- Deutschlandweites Netzwerk
- Erfahrung mit Versicherungsfällen und Schadensabwicklung

Häufige Ursachen für Wasserschäden

- geplatzte Wasserleitungen / Rohrbrüche
- defekte Heizkörper oder Rücklaufventile
- undichte Waschmaschinen oder Geschirrspüler
- Starkregen / Hochwasser / Rückstau
- Bauschäden nach Sanierungen

Ersatzwohnung bei Sanierung oder Modernisierung

Nicht nur Wasserschäden machen Ersatzwohnungen notwendig. Auch geplante Sanierungen oder energetische Modernisierungen können den Verbleib in der Wohnung unzumutbar machen. Typische Beispiele:

- Beseitigung von Schimmel oder statischen Problemen (Sanierung)
- Neue Fenster, Dämmung, Heizsysteme (Modernisierung)

In solchen Fällen stellt sich die gleiche Frage: Wer zahlt die Ersatzwohnung?

Der Vermieter ist auch in diesen Fällen laut § 535 BGB verpflichtet, die Mietsache im ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Je nach Einzelfall besteht ein Anspruch auf Mietminderung oder Kostenübernahme.

Fazit: Jetzt Ersatzwohnung bei Wasserschaden finden

Wenn Ihre Wohnung durch einen Wasserschaden unbewohnbar geworden ist, handeln Sie schnell. Unser Portal hilft Ihnen, innerhalb weniger Stunden eine geeignete, möblierte Ersatzwohnung zu finden – unkompliziert, rechtssicher und mit Unterstützung bei der Schadensregulierung.

Über den Autor

  Alexander Klein, Porta Westfalica
Autor: Alexander Klein, Porta Westfalica Alexander Klein Aktualisiert 12.06.2025

Alexander Klein, auch "Sascha" genannt, ist der Gründer und geschäftsführende Gesellschafter von Alloggia.de, einem Buchungsportal für Wohnungsinserate. Mit einem Hintergrund in Betriebswirtschaft und Wirtschaftswissenschaften treibt er seit der Gründung 2012 die Weiterentwicklung des Portals voran. Sein Engagement hat maßgeblich dazu beigetragen, das Portal erfolgreich zu etablieren.


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Kommentare

Müller Bianca

13.12.2021 Like
In meiner Wohnung war ein Keller [removed] ich die Miete weiter zahlen und die Miete für die ersatz Wohnung?

Andrea Hermann

25.08.2023 Like
Wasserschaden

Schirmer Harald

03.10.2023 Like
Hoffe das keine schäden beim Umzug entstehen denn wer kommt dann dafür auf denn man hat ja dann keine Rechnung mehr und es sind Möbel dabei es nur noch schwer bekommt