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Ersatzwohnung bei Sanierung

Blog Home Blog Autor: Alexander Klein Alexander Klein Aktualisiert 12.03.2023 Kategorie Service

Eine Ersatzwohnung ist eine vorübergehende Unterkunft, die einem Mieter zur Verfügung gestellt wird, wenn seine eigentliche Wohnung aufgrund von Bauarbeiten oder Sanierungsmaßnahmen nicht bewohnbar ist. Eine Ersatzwohnung kann eine temporäre Wohnung sein, die der Vermieter bereitstellt oder eine Wohnung, die der Mieter selbst organisiert und die von der Vermietungsgesellschaft finanziert wird.

Ist eine umfangreiche Modernisierung oder Sanierung Ihrer Wohnung erforderlich, kann es notwendig werden, vorübergehend in eine Ersatzwohnung (Umsetzwohnung) umzuziehen. Während die Arbeiten laufen, ist es für Mieter häufig nicht mehr zumutbar, in der Wohnung zu verbleiben.

Sanierung und Modernisierung

Im Bauwesen werden die Begriffe Sanierung und Modernisierung oft synonym verwendet, obwohl sie sich in ihrer Bedeutung unterscheiden. Eine Sanierung bezieht sich auf eine umfassende Maßnahme zur Beseitigung von Mängeln und Schäden an einer Immobilie, während eine Modernisierung darauf abzielt, die Immobilie auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen und ihre Energieeffizienz zu verbessern.

Eine Sanierung kann notwendig sein, um eine Immobilie in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, während eine Modernisierung darauf abzielt, den Wohnkomfort und die Energieeffizienz der Immobilie zu verbessern. Eine Modernisierung kann Teil einer Sanierung sein, wenn sie im Rahmen einer umfassenden Sanierung durchgeführt wird

Rohrbruch, Brand und Unwetter

Es müssen nicht einmal schwere Unwetter sein: Schon ein Rohrbruch oder ein defektes Rücklaufventil genügt, um die eigene Wohnung unter Wasser zu setzen. Nach den Bedingungen der Versicherer kommt die Gebäudeversicherung für Schäden durch Rohrbrüche, defekte Abwasserleitungen, undichte Dächer, Starkregen oder Hochwasser auf. Der Vermieter ist dann gem. § 535 BGB grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache in einem geeigneten Zustand zu erhalten, entstandenen Schäden zu beheben und die dafür entstandenen Kosten zu übernehmen.

Rechtliche Möglichkeiten

Sie haben einen Wasserschaden, Brand, defekte Elektrik oder Heizungsanlage und Ihre Wohnung muss saniert werden? Oder Ihre Wohnung soll umfassend mit neuen sanitären Anlagen, Fenstern und Türen modernisiert werden ? Wenn ein Verbleib in der Wohnung nicht mehr zugemutet werden kann, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1.) Mietminderung um 100%

Sie können von Ihrem Recht auf 100 %iger Mietminderung Gebrauch machen, wenn Sie den Schaden in Ihrer Wohnung nicht selbst verschuldet haben und der Vermieter die Unbewohnbarkeit zu verantworten hat.

Dann müssen Sie die Kosten für die Ersatzunterkunft, zumindest bis zur Höhe des Mietzinses für die beschädigte Wohnung, selbst tragen. Ein darüber hinaus gehender Betrag könnte dem Vermieter berechnet werden. Dabei ist auf die Angemessenheit der Ersatzwohnung zu achten, sie sollte hinsichtlich des Mietpreises vergleichbar mit der beschädigten Wohnung sein.

Hat der Vermieter die Unbewohnbarkeit verschuldet, können Ihnen weitere Schadensersatzansprüche (z. Bsp. Kosten für Makler, Umzug, Arbeitszeit usw.) zustehen.

Hatten Sie eigene Aufwendungen zur Schadensbeseitigung (Tapezieren, Teppich o.Ä.) haben Sie gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Aufwendungsersatz.

Wo finde ich eine verfügbare möblierte Ersatzwohnung?

2.) Vermieter zahlt die Kosten der Ersatzwohnung

Sie zahlen die Miete weiter. Dann ist der Vermieter allein für die Kosten der Ausweichwohnung verantwortlich. Falls möglich, kann er Ihnen eine Ersatzwohnung aus seinem eigenen Bestand anbieten. Einen rechtlichen Anspruch auf eine Ersatzwohnung haben Mieter jedoch nicht, wenn die Wohnung unbewohnbar ist.

Grundsätzlich obliegt es Ihrer Initiative, sich um eine geeignete Ersatzwohnung zu kümmern. Die Ihnen dabei eventuell entstehenden Mehrkosten muss der Vermieter Ihnen in der Regel als Schadenersatz ersetzen. Dabei kommen auch Makler- und Umzugskosten in Betracht.

Keinesfalls kann die Miete vollständig zurückbehalten werden und gleichzeitig die vollen Kosten der Ersatzwohnung gefordert werden. Hier würde der Mieter besser gestellt, als wenn ihm die Mietsache zur Verfügung stünde. Dies ist im Sinne einer Schadenskompensation nicht zulässig. Der Mieter muss lediglich hinsichtlich seiner Kosten so gestellt werden, als wenn ihm die Mietsache weiterhin zur Verfügung stünde. 

Klären Sie den Sachverhalt mit Ihrem Vermieter, bevor Sie sich für eine Umsetzwohnung in Köln, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Berlin oder München entscheiden. Auf unserem Portal finden Sie auch attraktive Zeitwohnungen, die Sie im Falle einer Sanierung auch längerfristig nutzen können. 

Buchung einer Ersatzwohnung

Auf unserem Buchungsportal finden Sie zahlreiche möblierte Wohnungen, die als Ersatzwohnung in Betracht gezogen werden können. Geben Sie in der Eingabemaske einfach den voraussichtlichen Buchungszeitraum und die Anzahl der Personen ein.

Das Portal schlägt Ihnen einige Ersatzwohnungen vor, unter denen Sie auswählen können. Wenn eine Wohnung für Sie in Betracht kommt, können Sie uns über den Button "Buchungsanfrage" Ihre Anfrage zusenden. Der entsprechende Vermieter wird sofort darüber informiert und kann die Anfrage zeitnah bearbeiten.

Erforderliche Angaben bei Schadensfällen

Zusätzlich benötigen wir von Ihnen noch folgende Angaben, die Sie uns auch gesondert per E-Mail zusenden können:

- Ansprechpartner und E-Mail-Adresse Ihrer Versicherung bzw. der Versicherung Ihres Vermieters
- Schadensnummer der Versicherung und ggf. die Kontaktdaten des Gutachters
- Die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Versicherung

Was ist bei einem Wasserschaden zu tun?

Ein Rohrbruch, eine falsch angeschlossene Waschmaschine oder ein undichter Ablauf in der Spülmaschine – ein Wasserschaden kann im Haus oder in der Wohnung schnell entstehen. Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sollten Sie schnell handeln:

1.) Schließen Sie sofort den Hauptwasserhahn für Ihre Wohnung oder das gesamte Gebäude. Wenn Sie keinen Zugang zum Hauptwasserhahn haben, informieren Sie bitte Ihre Hausverwaltung oder den Eigentümer.

2.) Um einen Kurzschluss oder einen Brand zu vermeiden, sollten Sie umgehend die Stromzufuhr unterbrechen. Schalten Sie dazu den Hauptschalter im Sicherungskasten aus oder drehen Sie die jeweilige Schraubsicherung heraus.

3.) Entfernen Sie nun das ausgelaufene Wasser mit Eimer und Lappen. Bei größeren Mengen geht das mit einem Nasssauger oder einer Pumpe. Bei großen Überschwemmungen rufen Sie bitte die Feuerwehr oder einen Fachmann. Bedenken Sie dabei, dass dafür Kosten anfallen. Je nach den Umständen und der Vertragslage kommt dafür jedoch die Versicherung auf.

4.) Soweit möglich, Möbel, Teppiche, elektrische Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände aus den nassen Bereichen entfernen und an geeigneter Stelle trocknen lassen, denn vor allem feuchte Textilien und aufgequollenes Holz neigen zur Schimmelbildung. Um die hohe Luftfeuchtigkeit zu senken, sollten Sie die Fenster öffnen.

5.) Nutzen Sie Ihr Smartphone oder Ihre Kamera, um die Schäden in den betroffenen Räumen zu dokumentieren. Erstellen Sie die Bilder so detailreich wie möglich und werfen Sie nichts weg, ohne es zunächst zu fotografieren. Die Fotos reichen Sie später bei Ihrer Versicherung ein.

6.) Informieren Sie Ihre Versicherung und schildern Sie den Schaden. Sie entscheidet, ob der Wasserschaden durch einen Sachverständigen begutachtet werden muss. Bevor Sie mit Reparaturen oder Trocknungsarbeiten beginnen, sollten Sie die weitere Vorgehensweise mit Ihrer Versicherung abstimmen. Sind Sie nicht Eigentümer des Gebäudes, informieren Sie den Hausverwalter oder Vermieter.

7.) Normalerweise können Sie die betroffenen Räume nicht mehr bewohnen. Ist der Schaden sehr groß, kann es sein, dass Sie vorübergehend aus der Wohnung ausziehen müssen, bis der Schaden repariert ist. Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob die Kosten für eine Ersatzwohnung oder ein Hotelzimmer übernommen werden. Sind Küche oder Bad betroffen, zahlt die Versicherung meistens. In Schlaf- und Wohnzimmern kommt es darauf an, wie groß der Schaden ist.

Unsere Vermieter sind in der Regel gern bereit, Ihnen im Notfall eine Ersatzwohnung, Wohnung auf Zeit oder eine Ferienwohnung anzubieten.

Welche Versicherung zahlt den Wasserschaden?

Während die Hausratversicherung die Schäden an den eigenen Möbeln zahlt, kommt die Gebäudeversicherung für Schäden am eigenen Gebäude auf. 

Die Privathaftpflichtversicherung haftet für Schäden an fremden Möbeln oder fremden Gebäuden. Die Elementarversicherung zahlt bei Schäden durch Naturereignisse, also beispielsweise Starkregen oder Hochwasser.

Wer haftet - der Mieter oder der Vermieter?

Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht hat, haftet auch dafür. Lassen Sie als Mieter die Badewanne überlaufen, müssen Sie für die Schäden am Gebäude und den Nachbarwohnungen zahlen. Ihre Privathaftpflichtversicherung wird aber in der Regel eintreten.


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Autor: Alexander Klein Alexander Klein Aktualisiert 12.03.2023

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Kommentare

Müller Bianca 13.12.2021 Like
In meiner Wohnung war ein Keller [removed] ich die Miete weiter zahlen und die Miete für die ersatz Wohnung?

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