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Stornierung einer Buchung

Blog Home Blog Autor: Alexander Klein Alexander Klein Aktualisiert 15.05.2023 Kategorie Recht

Eine Stornierung im Zusammenhang mit der Vermietung von Ferienwohnungen bezieht sich auf die Absage oder Rücknahme einer Buchung durch den Mieter. Bei einer Stornierung sind bestimmte Aspekte zu beachten. Zunächst sollten die Stornierungsbedingungen des Vermieters überprüft werden, da diese je nach Vermietungsunternehmen oder Vertrag variieren können.

Es ist wichtig, die Fristen und Kosten für eine Stornierung zu kennen, da diese Informationen einen Einfluss auf die Höhe der Rückerstattung oder etwaige Stornogebühren haben können. Der Mieter sollte die Stornierung schriftlich mitteilen und dabei die Gründe angeben, falls erforderlich.

Es kann vorteilhaft sein, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um finanzielle Verluste bei einer Stornierung abzudecken. Insgesamt ist es ratsam, die Kommunikation mit dem Vermieter offen zu halten und etwaige Fragen zur Stornierung direkt zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.

Egal, ob eine Ferienwohnung, ein Hotel oder eine Pension gebucht wird, durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen kommt immer ein Beherbergungsvertrag bzw. ein Mietvertrag auf der Grundlage des Mietrechts zustande.

Dabei ist es rechtlich gleichgültig, ob der Vertrag per Brief, Telefax, E-Mail oder Online-Buchung zustande kommt. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung kann ein Beherbergungsvertrag auch durch wechselseitige E-Mail abgeschlossen werden.

Mietrecht

Rechtliche Grundlage sämtlicher Beherbergungsverträge (Gastaufnahmeverträge) ist das Mietrecht §§ 535 ff. BGB. Das Reiserecht ist hier nicht anwendbar, da es ausschließlich Pauschalreiseangebote von Reiseveranstaltern betrifft. Voraussetzung der Anwendbarkeit des Reiserechts im BGB ist, dass der Anbieter mehrere Reiseleistungen organisiert, diese aufeinander abstimmt und als Reisepaket zu einem Gesamtpreis anbietet.

Schriftliche Buchungsbestätigung

Eine schriftliche Buchungsbestätigung, die aufgrund einer Buchungsanfrage ausgestellt wird, dokumentiert übereinstimmende Willenserklärungen und ist damit für beide Vertragsparteien verbindlich. Es liegt keine unverbindliche Reservierung vor, sondern es ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen.

Der Vertrag kommt auch zustande, wenn die Parteien über den Apartmentpreis bei der Buchungsanfrage nicht verhandelt haben. In diesem Fall bringt der Gast zum Ausdruck, dass er bereit ist, den vom Vermieter bzw. Hotel üblichen Zimmerpreis zu zahlen. Das geht aus einem Urteil des LG Frankfurt am Main vom 18.05.2005, Az: 2-01 S 53/04 hervor.

Im Vergleich zum Mietvertrag (vgl. § 535 BGB) wird beim Beherbergungsvertrag eine Beherbergung geschuldet, d.h. es wird nicht nur die Raumnutzung gewährt, sondern es werden zusätzliche Dienstleistungen geschuldet wie z. Bsp. die Endreinigung, Wechsel der Bettwäsche und der Handtücher. Es handelt sich also um einen gemischten Vertrag mit Elementen des Miet-, Dienst- und Werkvertrags.

Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt: Gebucht ist gebucht.

Stornierung einer Buchung

Gast und Gastwirt sind an einen einmal geschlossenen Vertrag gebunden. Es gibt kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Daher kann keiner der Vertragsparteien einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe vorliegen.

Ein Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) ist nur dann möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Die einzige Ausnahme liegt bei "Höherer Gewalt" vor. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag, vgl. § 537 BGB. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter bzw. der Hotelier den vereinbarten Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen.

Wesentliche Schritte

1.) Überprüfen Sie die Stornierungsbedingungen, die in Ihrem Buchungsvertrag oder auf der Website des Anbieters angegeben sind.
2.) Informieren Sie den Vermieter der Ferienwohnung so schnell wie möglich über Ihre Stornierung.
3.) Senden Sie dem Vermieter eine schriftliche Rücktrittserklärung.
4.) Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben und achten Sie darauf, dass Sie die Stornierungsfrist einhalten.
5.) Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, überprüfen Sie die Bedingungen, um zu sehen, ob diese auch für die Stornierung Ihrer Ferienwohnung gilt. Je nach Versicherung können Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben.
6.) Wenn nötig, holen Sie sich Rechtsberatung ein.

Stornogebühren

Der Gast ist zur Entrichtung des Übernachtungspreises auch verpflichtet, wenn er sich nach erfolgter Buchung vom Vertrag lösen will. Der Gastwirt ist in diesem Fall berechtigt, Stornogebühren zu verlangen. Die Stornogebühr beziffert sich nach der vertraglich geschuldeten Gegenleistung abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen (z. Bsp. verminderte Betriebskosten, Bewirtung, Bettwäsche).

Hierbei haben sich in der Praxis handelsübliche Pauschalsätze herausgebildet, vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1143. Bei einer reinen Übernachtung (ohne Frühstück, Halb- oder Vollpension) können demnach bis zu 90 % des vereinbarten Preises als Stornogebühr berechnet werden. Bei einer frühen Stornierung z. Bsp. 90 Tage vor Anreise können die Stornokosten entfallen oder deutlich geringer bemessen werden.

Kündigung aus wichtigem Grund

Ordentliche Kündigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, da die Ferienwohnung für einen vorher genau bestimmten Zeitraum gebucht wurde. Allerdings sind Kündigungen aus wichtigem Grund weiterhin zulässig, wenn die Nutzung durch den Mieter erheblich beeinträchtigt ist. Dies kann der Fall sein bei erheblicher Gesundheitsgefährdung, massivem Ungezieferbefall, starkem Lärm, sehr unangenehmen Gerüchen oder unzureichender Heizung bei kalten Außentemperaturen.

Doppelbuchung

In den Fällen, in denen der Vermieter z. Bsp. wegen einer Doppelbuchung storniert, muss er dem Gast Schadenersatz leisten oder eine adäquate Ersatzwohnung mit gleichwertiger Ausstattung und Lage bereitstellen.

Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen unseren Gästen grundsätzlich eine Reiserücktrittsversicherung.

Reiserücktrittsversicherung - Alloggia

Gründe für einen Reiserücktritt

Die folgenden Gründe für einen Reiserücktritt sind in der Regel über die Versicherung abgedeckt: 

- schwerwiegende Erkrankung
- Todesfall eines Angehörigen
- Schwangerschaft
- Unfall
- Jobverlust
- Schaden am Eigentum

Das gilt sowohl für Ihren Urlaub als auch für geplante Geschäftsreisen. Grundsätzlich sind nahestehende Personen mitversichert. Zu den sogenannten Risikopersonen zählen Lebenspartner, Familienmitglieder, Mitreisende und betreuende Personen.

Grundsätzlich werden alle Krankheiten anerkannt, die unerwartet auftreten und eine Reise unmöglich machen. Dazu zählen beispielsweise eine Lungenentzündung, eine Virusinfektion oder ein Bandscheibenvorfall. Eine leichte Erkältung oder Kopfschmerzen werden jedoch nicht als Rücktrittsgründe akzeptiert. 

Reiserücktritt und Reiseabbruch

Bei einem Reiserücktritt wird die Reise erst gar nicht angetreten. Daneben gibt es aber auch Fälle, bei denen eine bereits angetretene Reise abgebrochen werden muss. Die Stiftung Warentest empfiehlt, eine Reiserücktrittversicherung immer in Kombination mit einem Abbruch-Schutz abzuschließen.

Reisearten und Komponenten

Eine Reiserücktrittsversicherung ist für jede Art von Urlaub sinnvoll und möglich:
- Pauschalreisen
- Individualreisen
- Kreuzfahrten
Aber auch einzelne Komponenten einer Reise können versichert werden:
- Hotel / Ferienwohnung
- Flug, Bus oder Zugfahrt
- Mietwagen
- Vorab gebuchte Ausflüge/Aktivitäten am Reiseziel

Dauer des Versicherungsschutzes

Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages haben Sie die Möglichkeit, eine einmalige Reise zu versichern oder direkt einen Jahresvertrag abzuschließen. Häufig sind Jahresverträge preislich deutlich attraktiver als Versicherungsverträge für einmalige Reisen. Wenn Sie mehrere Reisen pro Jahr planen, dann lohnt sich in der Regel eine Jahresversicherung.

Stornierungsgebühren

Durch die Stornierung einer Buchung entstehen dem Gastwirt und dem Vermittler diverse Verluste, die ausgeglichen werden müssen. Für den Gast heißt das, dass er nicht nur auf das gebuchte Apartment verzichten muss, sondern auch noch für die nicht angetretene Reise bezahlen muss.

Die Höhe der Stornokosten entnehmen Sie Ihrer schriftlichen Buchungsbestätigung bzw. Ihrem Gastaufnahmevertrag. Viele Vermieter bieten pauschale Stornierungsgebühren an, die nach dem Zeitpunkt der Stornierung gestaffelt sind. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist eine Stornierungsgebühr i.H.v. max. 90 % des Reisepreises gerichtlich anerkannt. In vielen Fällen lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung z.Bsp. bei teuren oder weit im Voraus gebuchten Reisen sowie für Menschen mit erhöhtem Stornorisiko wie Senioren oder Familien mit kleinen Kindern.

Beispiel eines Versicherungstarifes:

Einmaliger Schutz, Einzelperson unter 40 Jahre
Reisepreis: 1.500 €
Versicherungsprämie einmalig
ab 34,60 € mit Selbstbeteiligung
ab 69 € ohne Selbstbeteiligung

Vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollten Sie abwägen, welche Leistungen zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passen. Der Leistungsumfang einzelner Tarife kann sich stark unterscheiden. Achten Sie beispielsweise darauf, ob es eine Selbstbeteiligung gibt, wie hoch die Erstattungskosten sind und welche Reiserücktrittsgründe versichert werden. 

Vergleichen Sie die Tarife und Leistungen

Bevor Sie einen Vertrag für eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, sollten Sie die einzelnen Tarife und Leistungen einzelner Anbieter vergleichen - z. Bsp. bei Check24.de. Der Leistungsumfang einzelner Tarife kann sich stark unterscheiden. Achten Sie besonders darauf, ob es eine Selbstbeteiligung gibt, wie hoch die Erstattungskosten sind und welche Reiserücktrittsgründe versichert werden. Den Versicherungsschutz können Sie dort übrigens online beantragen. Üblicherweise lässt sich eine Reiserücktrittsversicherung bis zu 30 Tage vor dem Beginn der Reise abschließen.


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Autor: Alexander Klein Alexander Klein Aktualisiert 15.05.2023

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