
Wohnraum-ID NRW: Was Vermieter jetzt beachten müssen
Das Wohnraumstärkungsgesetz NRW verpflichtet Vermieter in bestimmten Städten, eine Wohnraum-Identitätsnummer (Wohnraum-ID) zu beantragen, wenn sie Wohnungen kurzfristig vermieten möchten. Diese Maßnahme soll Zweckentfremdung verhindern und den Kommunen mehr Transparenz über touristische Vermietungen ermöglichen.
Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Inserate nur noch mit sichtbarer Wohnraum-ID veröffentlicht werden – Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Die Pflicht gilt auch für gewerbliche Anbieter wie Apartment-Hotels sowie Plattformvermittler. Ergänzend müssen nicht-impressumspflichtige Anbieter einen Belegungskalender führen.
Das Gesetz ist Teil einer landesweiten Strategie zur besseren Nutzung und Kontrolle von Wohnraum.
Wohnraumstärkungsgesetz NRW
Beantragung einer Wohnraum-ID
Seit dem 1. Juli 2022 sind Vermieter in bestimmten Städten Nordrhein-Westfalens verpflichtet, eine Wohnraum-Identitätsnummer (Wohnraum-ID) zu beantragen, wenn sie Wohnraum zur Kurzzeitvermietung anbieten möchten – also beispielsweise über Plattformen wie Airbnb, Booking oder Fewo-direkt.
Betroffen sind aktuell die Städte Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster, da nur dort entsprechende kommunale Satzungen zur Zweckentfremdung bestehen.
Die Beantragung erfolgt über das zentrale Bauportal.NRW, meist vollständig digital. In der Regel wird die Wohnraum-ID sofort nach Eingabe der erforderlichen Angaben erteilt – sofern keine Genehmigungspflicht (z. B. Überschreitung von 90 Tagen/Jahr) besteht. In solchen Fällen erfolgt eine individuelle Prüfung durch die zuständige Kommune.
Ursprünglich sollten alle Inserate bis zum 30. September 2022 mit einer gültigen Wohnraum-ID versehen sein. Wegen technischer Schwierigkeiten wurde die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen nur noch Inserate mit gültiger Wohnraum-ID veröffentlicht sein. Andernfalls drohen Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Ziel der Wohnraum-ID
Die Einführung der Wohnraum-ID dient der Bekämpfung von Wohnraumzweckentfremdung, insbesondere durch sogenannte „Schattenhotels“. Kommunen sollen dadurch besser nachvollziehen können, welche Wohnungen für touristische Zwecke angeboten werden – insbesondere bei anonymen Online-Inseraten.
Die ID muss in jedem öffentlichen Inserat deutlich sichtbar angegeben sein. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerbliche Vermieter handelt.
Gilt das Gesetz auch für Wohnen auf Zeit?
Ja – in vielen Fällen kann das Wohnraumstärkungsgesetz NRW auch auf Wohnen auf Zeit angewendet werden, wenn die Vermietung unterhalb der Grenze von sechs Monaten liegt. Auch längere Aufenthalte, wie sie z. B. bei Geschäftsreisen oder Versicherungsfällen in Städten wie Düsseldorf, Köln oder Dortmund üblich sind, können meldepflichtig sein – insbesondere dann, wenn die Wohnung wiederholt an wechselnde Mieter vermietet wird.
Ob eine Genehmigungspflicht besteht, hängt vom Einzelfall, der Dauer der Vermietung und der kommunalen Satzung ab – eine vorherige Registrierung ist jedoch in allen Fällen verpflichtend, sobald eine Stadt die Wohnraum-ID vorschreibt.
Bußgelder bei Verstößen
Bei Verstößen gegen das Wohnraumstärkungsgesetz NRW drohen empfindliche Strafen. Beispiele sind:
- Zweckentfremdung (z. B. dauerhafte Vermietung an Touristen ohne Genehmigung)
- Verwahrlosung oder Leerstand von Wohnraum
- Inserate ohne sichtbare Wohnraum-ID
Bußgelder können dabei je nach Schwere des Verstoßes bis zu 500.000 Euro betragen (§ 15 WohnStG NRW). Die Kommunen sind berechtigt, entsprechende Verfahren einzuleiten.
Landesweite Kontrollaktionen
Im Juni 2023 führte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW eine landesweite Kontrollaktion durch. Ziel war es, Missstände im Bereich der Wohnraumnutzung aufzudecken und Verstöße gegen das Wohnraumstärkungsgesetz zu ahnden.
Die Aktion fand in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden u. a. in Bergneustadt, Castrop-Rauxel und Dortmund statt. Dabei wurden Mängel festgestellt, etwa defekte Aufzüge, ungepflegte Treppenhäuser und sanitäre Probleme. Das Ministerium kündigte an, weitere Kontrollen und Sanktionen durchzuführen.
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Verpflichtung für gewerbliche Anbieter
Die Pflicht zur Beantragung und Anzeige der Wohnraum-ID gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für:
- gewerbliche Anbieter wie Apartment-Hotels
- Makler, Agenturen oder Plattformbetreiber
- juristische Personen, die Wohnraum zur Kurzzeitvermietung anbieten
- Auch baurechtlich als Ferienwohnung genehmigte Objekte unterliegen dieser Pflicht, wenn sie über Plattformen beworben werden, die sich auf Kurzzeitvermietungen spezialisiert haben.
Ergänzende Pflichten
Anbieter, die nicht der Impressumspflicht unterliegen (z. B. Privatpersonen), müssen zusätzlich einen Belegungskalender führen und jede Überlassung innerhalb von 10 Tagen dokumentieren (§ 13 WohnStG NRW).
Für Studierende gilt eine Sonderregelung: Bei Nachweis einer Selbstnutzung dürfen sie ihre Wohnung bis zu 180 Tage pro Jahr genehmigungsfrei zur Kurzzeitvermietung anbieten.
Fazit
Das Wohnraumstärkungsgesetz NRW verpflichtet Vermieter in bestimmten Städten zur Beantragung einer Wohnraum-Identitätsnummer, wenn sie Wohnraum kurzfristig vermieten möchten. Die Maßnahme dient der besseren Kontrolle über die Nutzung von Wohnraum und soll dem Missbrauch als Schattenhotels entgegenwirken.
Wer Inserate ohne gültige Wohnraum-ID schaltet oder Wohnraum zweckentfremdet, riskiert hohe Bußgelder. Sowohl private als auch gewerbliche Anbieter sind zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
Tipp: Die Beantragung erfolgt kostenlos für genehmigungsfreie Kurzzeitvermietungen – sie sollte frühzeitig erfolgen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
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