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Seit Jahren erfreut sich die Vermietung von Ferienwohnungen großer Beliebtheit. Viele Urlauber verbringen ihre Ferien lieber in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus anstatt einem Hotel. Ferienwohnungen sind oftmals günstig, sicher und einfach über das Internet zu buchen.
Deshalb kommen immer mehr Immobilienbesitzer auf die Idee, ihre Immobilie als Ferienwohnung zu vermieten. Dennoch sollten sich die Eigentümer vor der Vermietung gründlich informieren.
Egal, ob eine Ferienwohnung, ein Hotel oder eine Pension gebucht wird, durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen kommt immer ein Beherbergungsvertrag bzw. ein Mietvertrag auf der Grundlage des Mietrechts zustande. Dabei ist es rechtlich gleichgültig, ob der Vertrag per Brief, Telefax, E-Mail oder Online-Buchung zustande kommt. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung kann ein Beherbergungsvertrag auch durch wechselseitige E-Mail abgeschlossen werden.
Mietverträge können auf unbestimmte oder bestimmte Zeit (Zeitwohnen) abgeschlossen werden, vgl. § 575 BGB. Letzteres liegt vor, wenn der Tag der Beendigung kalendermäßig bestimmt ist. Ein solcher Zeitmietvertrag endet mit Ablauf der Zeit, für die er eingegangen ist.
Allgemeines zum Mietvertrag
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des befriedeten Wohn- oder Gewerbebereiches. Dieses Recht ergibt sich aus § 903 BGB i.V.m. Art. 13 Grundgesetz ("Unverletzlichkeit der Wohnung"). Demnach kann der Eigentümer einer Sache, z. Bsp.
Eine Kaution ist eine finanzielle Sicherheitsleistung, um eventuelle Schäden an der Ferienwohnung bzw. der Zeitwohnung zu beheben, vgl. § 232 BGB. Dies können z. Bsp. durch den Mieter beschädigte Möbel, Geräte, sonstige Gegenstände oder auch starke Verschmutzungen sein.
Sorgsamer Umgang mit dem Apartment
Neben der Absicherung des Inventars stärkt die Mietkaution auch das Verantwortungsbewusstsein der Gäste in Bezug auf den Umgang mit der Unterkunft und der Einrichtung.
Airbnb ist eine Online-Plattform, die es Privatpersonen ermöglicht, ihre Wohnungen oder Häuser für kurze Zeit an Reisende zu vermieten. Die Plattform wurde 2008 in San Francisco gegründet und hat seitdem weltweit an Bedeutung gewonnen.
Für Ferienmieter, Berufs- und Geschäftsreisende war Airbnb viele Jahre aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades die erste Adresse. Für die tageweise Anmietung von Ferienwohnungen war die Buchung über Airbnb optimal. Bei einer längeren Mietdauer waren die Wohnungsangebote jedoch oftmals zu teuer.
Direkt verboten ist Airbnb in Deutschland nicht.
Für die Vermietung von Ferienhäusern und -wohnungen und gelten grundsätzlich gesetzliche Vorschriften – unabhängig davon, ob eine eigene Immobilie regelmäßig oder die Mietwohnung kurzzeitig an Gäste vermietet wird.
Fristverlängerung für die Beantragung einer Wohnraum-ID
Wir haben in unserem Blog bereits vor einiger Zeit über das Wohnraumstärkungsgesetz und die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen bei der Kurzzeitvermietung berichtet. Grundsätzlich sind Vermieter von Ferienwohnungen in den Städten Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster verpflichtet, über das Bauportal NRW eine Wohnraum-Identitätsnummer zu beantragen.
Ursprünglich hat das Bundesland für die Beantragung einer Wohnraum-ID eine Frist bis zum 30.09.2022 festgelegt.
Das im November 2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz (BMG) hat einige Änderungen im Melderecht mit sich gebracht.
Kurzzeitvermietung
Nach wie vor verpflichtet es jedoch Leiter von Beherbergungsstätten (z. Bsp. Hotels, Pensionen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen usw.), für jeden Gast einen besonderen Meldeschein auszustellen. Seit 2015 ist es nun auch möglich, den Meldeschein elektronisch zu erstellen, wenn der Gast ihn bei seiner Ankunft handschriftlich unterschreibt.