
Bettensteuer: Überblick deutscher Großstädte
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai 2022 sind kommunale Übernachtungssteuern – auch bekannt als Bettensteuer, Kulturförderabgabe oder City-Tax – mit dem Grundgesetz vereinbar. Selbst beruflich veranlasste Übernachtungen dürfen besteuert werden, sofern die Abgabe den Gast und nicht den Arbeitgeber trifft.
Derzeit erheben über 60 deutsche Städte eine solche Steuer, weitere Kommunen planen deren Einführung oder Ausweitung. Die Einnahmen fließen meist in die Förderung von Kultur, Tourismus und städtischer Infrastruktur. Die Steuer wird je nach Stadt als Prozentsatz vom Übernachtungspreis oder als fester Betrag pro Nacht berechnet.
Während die Bettensteuer ursprünglich auf touristische Kurzzeitübernachtungen zielte, ist inzwischen auch „Wohnen auf Zeit“ in den Fokus vieler Kommunen gerückt. Ob beruflich motivierte Langzeitmieten betroffen sind, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt – und teils rechtlich umstritten. Wer möblierten Wohnraum längerfristig mietet, sollte sich daher vorab über die Regelungen vor Ort informieren.
In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die aktuellen Regelungen in den wichtigsten deutschen Metropolen, in denen auch unser Portal Wohnen auf Zeit anbietet:
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Bettensteuer in deutschen Metropolstädten
Berlin
– 7,5 % vom Nettoübernachtungspreis
– Hinweis: Auch bei beruflichem Wohnen auf Zeit kann die Steuer anfallen, es ist eine Befreiung mit Nachweis geplant.
→ Wohnen auf Zeit in Berlin
Darmstadt
– 2 % vom Nettoübernachtungspreis
– Befreiungen: Gemeinnützige Beherbergungsbetriebe
→ Wohnen auf Zeit in Darmstadt
Dortmund
– 7,5 % vom Bruttoübernachtungspreis
– Hinweis: Keine allgemeine Befreiung für Geschäftsreisende; auch längere Aufenthalte könnten betroffen sein
→ Wohnen auf Zeit in Dortmund
Düsseldorf
– 3 € pro Person und Nacht
– Befreiungen: Minderjährige mit Nachweis, z. B. Klassenfahrten
→ Wohnen auf Zeit in Düsseldorf
Essen
– 5 % vom Bruttoübernachtungspreis
– Hinweis: Derzeit keine offizielle Ausnahme für Langzeitmieten dokumentiert
→ Wohnen auf Zeit in Essen
Frankfurt am Main
– 2 € pro Person und Nacht
– Hinweis: Steuer gilt auch bei beruflichen Aufenthalten, sofern keine Ausnahme nachgewiesen wird
→ Wohnen auf Zeit in Frankfurt
Hamburg
– Staffelung je nach Übernachtungspreis:
• 0 € bis 10 €
• 0,50 € bis 25 €
• Danach 1 €-Schritte pro 50 € netto
– Befreiungen: Keine
→ Wohnen auf Zeit in Hamburg
Köln
– 5 % vom Bruttoübernachtungspreis
– Befreiungen: Nur Klassenfahrten und Begleitpersonen behinderter Menschen
→ Wohnen auf Zeit in Köln
Leipzig
– 5 % vom Bruttoübernachtungspreis
– Befreiungen: Minderjährige
→ Wohnen auf Zeit in Leipzig
Stuttgart
– Geplant ab 2025
→ Wohnen auf Zeit in Stuttgart
Fazit
Die Bettensteuer betrifft längst nicht mehr nur Urlaubsgäste. Auch beruflich genutzte Langzeitaufenthalte im Rahmen von „Wohnen auf Zeit“ können je nach Stadt betroffen sein. Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollten sich Vermieter und Mieter frühzeitig über die geltenden Regelungen am jeweiligen Standort informieren – insbesondere bei steuerlichen Fragen rund um die Mietdauer, Rechnungsstellung und Nachweispflichten.
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