Beim Wohnen auf Zeit stellt sich häufig die Frage, wer während der Mietdauer über Zutritt, Nutzung und Privatsphäre der Wohnung entscheiden darf und welche Rechte bei Wohnungsmängeln bestehen.
Grundsätzlich liegt das Hausrecht während des Aufenthalts beim Mieter – unabhängig davon, ob es sich um eine Ferienwohnung, ein Longstay-Apartment oder eine Ersatzwohnung handelt.



