Seit dem 1. Januar 2025 entfällt in Deutschland die Meldepflicht für Hotelgäste mit deutscher Staatsangehörigkeit, während ausländische Gäste weiterhin einen Meldeschein ausfüllen müssen.
In bestimmten Heilbädern und Kurorten kann die Angabe von Meldedaten für inländische Gäste weiterhin erforderlich sein. Die Regelung soll den Check-in-Prozess vereinfachen, ohne Sicherheitsstandards zu beeinträchtigen.



