Ein Mietvertrag verpflichtet den Vermieter dazu, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache für die vereinbarte Mietdauer zu gewähren, während der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich ist.
Der Mieter ist seinerseits verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten. Mietverträge können entweder für unbestimmte oder bestimmte Zeit abgeschlossen werden, wobei Zeitmietverträge automatisch am festgelegten Datum enden.